Privatweg mit benutzen?

Hallo zusammen,
jetzt schon mal danke für eure Hilfe.
Folgendes problem.
Es wurde ein Neubau Haus gekauft, der Garten grenzt an einen Privatweg von acht anderen Häusern. Einer von den acht ist sein bester Freund seit vielen Jahren. Er wollte jetzt ein Garten Tor dahin stellen damit sein freund ihn durch den Garten besuchen kann und er ihn…
Ihre Töchter sind auch gut befreundet und gehen zusammen auch in die gleiche Klasse.
Darf er da ein Tor hin machen?
Meiner meinung nach schon weil es ja auf seinem Grundstück ist.
Darf er das Tor den nutzen um seinen Freund zu besuchen und das ihre Kinder sich über dieses Tor treffen können?

Ich hoffe ihr könnt mir diese fragen beantworten damit es keine probleme gibt.
Vielleicht kennt ihr auch schon bestehende Urteile?
Danke

Hallo,

der Garten grenzt an einen
Privatweg von acht anderen Häusern.

Gehört der Privatweg den acht Hausbesitzern in irgendeiner Weise? Oder jemand Anderem?

Darf er das Tor den nutzen um seinen Freund zu besuchen und
das ihre Kinder sich über dieses Tor treffen können?

Welchem Zweck dient der Privatweg? Wer darf ihn nutzen? Was ist da wo festgelegt/gesichert?

Gruß
Jörg Zabel

Guten Tag,

bei Privatwegen gilt ein sogenanntes Notwegerecht, sowie wenn im Grundbuch vermerkt ein Geh-und Fahrtrecht.

Ich glaube zu wissen, dass man nicht einfach Einfrieden kann, wenn der Privatweg der einzige Zugang ist, frag mal bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung Bauamt, Grundbuchamt

Sorry, aber das ist Unsinn. Ein Notwegerecht setzt voraus, das ein Grundstück nicht anders erreicht werden kann - was hier nicht der Fall ist.
Der fremde Weg soll ja nur als Abkürzung genutzt werden - das ist kein Grund für ein Notwegerecht.