Im allgemeinen habe ich wenig Ahnung im Wegerecht, allerdings muss einem der Zutritt zu seinem eigenen Besitz natürlich gestattet werden!
Deswegen gibt es das Gewohnheitsrecht!
Siehe Wikipedia:
Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit dem geschriebenen Recht der Gesetzestexte.
Beispiele für Gewohnheitsrecht, also Recht, das nicht explizit in Gesetzestexten geregelt wird, sind das deutsche Wappenrecht und das Jedermannsrecht, das in einigen europäischen Staaten (wie zum Beispiel Schweden) das Recht jedes Menschen regelt, die Natur zu nutzen, unabhängig davon, wem der jeweilige Grund und Boden gehört. Besonders im Völkerrecht spielt das Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle: Das Völkergewohnheitsrecht kommt nicht durch Gesetzestexte zustande, sondern wenn gemeinsame Rechtsauffassungen mehrerer Staaten und Regeln im Umgang miteinander durch ihre jahrelange Anwendung (juristisch „Übung“) zum ungeschriebenen Gesetz werden.
Gewohnheitsrecht entsteht – vereinfacht dargestellt – nicht durch ein förmliches Rechtssetzungsverfahren, sondern durch längerdauernde, stetige, allgemeine und gleichmäßige Übung (longa consuetudo),[1] die von den Beteiligten als rechtsverbindlich anerkannt wird (opinio iuris)[2]. Gewohnheitsrecht leitet sich also nicht vom geschriebenen Recht ab, sondern tritt als dessen Konkurrent auf. Fehlt die opinio iuris, handelt es sich um eine bloße Gewohnheit, die allein kein Recht schaffen kann. Rechtmäßig gebildetes Gewohnheitsrecht steht dabei dem geschriebenen Recht grundsätzlich gleich, es sei denn, die Rechtsordnung verlangt ausdrücklich nach einer geschriebenen Regelung.[3]
Das Gewohnheitsrecht ist Teil des positiven Rechts. Dieses Recht ist vom Menschen für den Menschen gesetzt. Das positive Recht unterteilt sich in Gewohnheitsrecht und geschriebenes Recht. Geschriebenes Recht wird als gesetztes Recht bezeichnet, d. h. dass es von staatlichen Organen (in der Regel von der Legislative, zum Teil von der Exekutive) in einer bestimmten Form erlassen worden ist.