Privatwegnutzung

Hallo.
Unser Erworbenes Haus ist nur über einen Privatweg der Stadt erreichbar. Es ist keine öffentliche Straße. (Vergleichbar optisch mit einem Feldweg.)
Es gibt keinen Bürgersteig, nur einen Grünstreifen zum angrenzenden Feld und einen zum Haus. Der Weg ist auch keine 2 Meter breit.
Nach uns kommt noch eine gewerblich genutze Halle, zu der jeden Tag die Arbeiter fahren. Die Lieferanten kommen mit großen LKW direkt an unserm Haus vorbei.
Der Weg gehörte Ursprünglich einer Privatperson und wurde erst vor wenigen Jahren von der Stadt abgekauft.
Frage: Darf der Weg überhaupt gewerblich genutzt werden?
Wir Anwohner haben viel Diskussion mit der Stadt wegen Verkehrsberuhigung. Nun sagt die Polizei. Die Stadt müsse bei der Polizei beantragen, dazss verkehrsschilder aufgestellt werden dürfen.
Uns Anwohnern ist es natürlich ein Dorn im Auge, dass der Weg durch die gewerbliche Nutzung so kaputt gefahren wird. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, dass das Gewerbe untersagt werden darf? Die Halle wurde ursprünglich von einem Anwohner errichtet und immer über dessen Grundstück befahren, ohne dass der Privatweg bis zur Insolvenz beanstrucht wurde.
Bitte um Rat!!gib hier eine Link-Beschreibung ein

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Verschoben in das Brett Allgemeine Rechtsfragen - Mod BelRia

Hallo.

Das mußt du die Stadt fragen. Die weiß, ob und wie der Weg gewidmet wurde. Gäbe es gar keine Widmung, wäre es tatsächlich kein öffentlicher Weg - mit der Folge, dass ihn eigentlich nur der Eigentümer nutzen dürfte. Es sei denn, es gäbe nachweisbare Wegerechte.

Wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelte, hätte ein Gewerbe dort nichts verloren.
Auch das weiß die Stadt am besten.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

Rückfragen: Was sagen die Baugenehmigungen der Anlieger (Wohnhäuser und auch Gewerbe) über die Zuwegung aus? Gibt es eingetragene Wegerechte? Gibt es einen Bebauungsplan?

Gruß
Jörg Zabel

PS: Jedes „basteln“ an der Zuwegung könnte unter Umständen der Schuss sein, der nach hinten losgeht, daher bitte vorsichtig sein.

Großer LKW kann nicht über einen nur 2 m breiten (unbefestigten) Weg fahren.

Und wenn die Zufahrt früher auf anderem Weg möglich war, stelle ich mir die (dumme) Frage, warum davon nun abgewichen wurde ? Was soll das mit Insolvenz zu tun haben.

Klar kann und soll man die Stadt fragen und auf die Situation aufmerksam machen. Ich gehe aber davon aus man weiß von der neuen Lage und duldet sie.
Warum auch immer. Siehe Ausgangsfrage: Wieso wurde Zufahrtmöglichkeit geändert und durfte man das überhaupt ?

MfG
duck313

Wie jetzt? Man weiß um die Situation der Zuwegung, kauft das Haus, und beschwert sich dann, dass die Zuwegungssituation so ist wie sie ist, und meint tatsächlich erreichen zu können, dass man nunmehr das am Ende der Straße liegende Gewerbe zur Aufgabe zwingen (lassen) kann?

Es gibt kein Wegerecht. Wir mussten unseres kaufen. Und laut Katasteramt ist es nunmal ein Privatweg und keine öffentliche Straße.

Der frühere Zuweg lag auf unserem jetziges Grundstück und das unseren Nachbarn. Der hatte das Gewerbe hinter seinem Privatgrundstück, was ja unmittelbar angrenzt. Und die LKW fahren hier hoch und runter…

Hallo,

Von wem gekauft?
Kann es sein, dass Deine Nachbarn das Wegerecht nicht auch gekauft haben?

Bei allem Vertrauen in die Angaben des Katasteramtes, hier würde ich bei der Gemeinde/Stadt (Planungsbehörde/Strassenverkehrsbehörde) nachfragen.
Was ist beispielsweise nach dem Ankauf des Weges durch die Stadt geschehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass „die Stadt“ einen Privatweg kauft und „nichts“ damit macht.

Gruß
Jörg Zabel

… und seine Lieferanten

Versteh ich das richtig: Ihr habt die bisherige Zufahrt bebaut und ärgert euch jetzt, dass die LKW die einzig verbliebene Alternative (mit von der Stadt gekauftem Wegerecht) nutzen??

Gruß,

Kannitverstan