Hallo.
Unser Erworbenes Haus ist nur über einen Privatweg der Stadt erreichbar. Es ist keine öffentliche Straße. (Vergleichbar optisch mit einem Feldweg.)
Es gibt keinen Bürgersteig, nur einen Grünstreifen zum angrenzenden Feld und einen zum Haus. Der Weg ist auch keine 2 Meter breit.
Nach uns kommt noch eine gewerblich genutze Halle, zu der jeden Tag die Arbeiter fahren. Die Lieferanten kommen mit großen LKW direkt an unserm Haus vorbei.
Der Weg gehörte Ursprünglich einer Privatperson und wurde erst vor wenigen Jahren von der Stadt abgekauft.
Frage: Darf der Weg überhaupt gewerblich genutzt werden?
Wir Anwohner haben viel Diskussion mit der Stadt wegen Verkehrsberuhigung. Nun sagt die Polizei. Die Stadt müsse bei der Polizei beantragen, dazss verkehrsschilder aufgestellt werden dürfen.
Uns Anwohnern ist es natürlich ein Dorn im Auge, dass der Weg durch die gewerbliche Nutzung so kaputt gefahren wird. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, dass das Gewerbe untersagt werden darf? Die Halle wurde ursprünglich von einem Anwohner errichtet und immer über dessen Grundstück befahren, ohne dass der Privatweg bis zur Insolvenz beanstrucht wurde.
Bitte um Rat!!
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Verschoben in das Brett Allgemeine Rechtsfragen - Mod BelRia