Wie sieht es denn nun mit der Nutzung privater Dinger bei einem Ausscheiden aus?
Nach meiner Kündigung wird nun alles was ich in meinem Betrieb genutzt hatte(rein private Sachen wie Navi,Werkzeug,Maschinen)von meinem Noch-Arbeitgeber als Firmenbesitz deklariert.
Da ich die Sachen mit Ausscheiden meinerseits mitgenommen habe,befürchte ich nun einen Abzug beim Gehalt dafür,da er es ja nachträglich hinstellt als wären es Firmengegenstände.
Dazu muss ich sagen,das es nie eine Werkzeug oder Maschinenübergabe gab und auch 3 JAhre nie ein Wort darüber verloren wurde wo die Sachen herkommen, also stillschweigend geduldet.
Wenn Dein Chef die sachen berechnen will dann muss er ja nachweisen können das er (Firma) die sachen gekauft hat. Und dann muss er ja auch noch deren Abschreibung abziehen.
Genauso kann er aber auch von Dir verlangen das Du über die genutzten Gegenstände vorweisen kannst.
Ich glaube das wird wohl nicht ohne Anwalt usw. ablaufen…
hallo.
wenn das werkzeug deins ist und du es auch beweisen kannst, ist es dein recht die wergzeuge navi usw wieder mit nach hause zu nehmen. am besten ist es wenn du sogar rechnungen oder auch zeugen dafür hast das es deins ist. zur not würde ich auch einen anwalt mal fragen.
lg
Hallo,
es geht nicht klar hervor wer die Sachen angeschafft hat, hat sie der Arbeitgeber gekauft dann gehören sie ihm auch, hast du sie gekauft und in der Firma verwendet so kannst du sie auch wieder mitnehmen.
Gut wäre es wenn Kaufbelege den Eigentumsnachweis erbringen, viele meist größere Firmen stellen auch „Mitbringscheine“ aus sodaß man die Sachen damit auch wieder nachweislich als Eigentum an der Pforte deklarieren kann.
Es sind von mir gekaufte Sachen und Werkzeuge,welche im Laufe der Beschäftigung beim Arbeiten verwendet wurden um mir selber die Tätigkeit zu erleichtern.
Leider sind fast keine Belege über die Käufe mehr vorhanden,´natürlich ein Fehler von mir,jedoch hatte ich mit so einer Aktion auch nicht gerechnet
Hallo,
im Streifall Aussage gegen Aussage müsste der Arbeitgeber dann anhand Kaufbelege beweisen dass er die Geräte angeschafft hat. Als Firma ist ja verpflichtet die Belege länger aufzubewahren.
Beim Handy gibt es die möglichkeit über die IMEI Nummer per Provider Auskunft zu bekommen, evtl. können auch Kollegen, Freunde etc. etwas bestätigen.
Hallo, also nach meinem Rechtsverständnis dürfte dein Chef kein Geld einbehalten. Weil es gibt ja kein Dokument wo drinsteht das du das Werkzeug unversehrt erhalten hast und du hast ja auch ein solches Dokument nicht quittiert.Genauso stillschweigend wie es geduldet wurde sollte es auch stillschweigend (selbstverständlich) sein das du dein Werkzeug mitnimmst.
Ich würde erstmal abwarten und dann wenn da Geld einbehalten wird reagieren und mit dem Chef reden.
Ansonsten Rat beim Anwalt holen bzw. Rechtspfleger bei Gericht befragen.
Gruß Ingo
Hallo Greenbird,
ich bin kein Anwalt, aber wenn Du nicht nachweisen kannst, dass das Werkzeug etc. vom Arbeitgeber geschenkt wurde dann muss es bei einer Kündigung egal durch wen zurückgegeben werden. Außer es bestehen bestiommte Ansprüche gegen den Arbeitgeber mit welchen man das Werkzeug aufrechnen kann.
Wenn das einbehaltene Werkzeug der Arbeitgeber mit dem Gehalt verrechnet dann muss auch dieses versteuert werden da es sich um einen Geldwerten Vorteil handelt.
In wieweit der Arbeitgeber nachweisen kann dass das Werkzeug zur Verfügung gestellt wurde und nicht im Eigentum des ehemaligen Mitareiters ist, steht auf einem anderen Blatt.
Sorry, da kann ich nichts zu sagen!
keine Ahnung. Ich verstehe was von Werkzeug, nicht von Arbeitsrecht!
DAU
Wie sieht es denn nun mit der Nutzung privater Dinger bei
einem Ausscheiden aus?
Hallo Greenbird1,
ein Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner.
Grüße
Rüga
Hallo,
das ist zwar eigentlich eine Rechtsfrage und nicht mein Wissensgebiet, aber wer was gekauft hat kann man doch anhand von Kaufbelegen nachweisen. Die sollte der Chef doch noch haben. Ansonsten geben schlaue Chefs auch nur gegen Unterschrift Werkzeug, Handys usw. raus.