Privatwohnung, Gewerbeanmeldung und Kundenklo

… Habe diese Frage schon in einer anderen Rubrik („eBay etc.“) gestellt und wurde darauf hingewiesen, dass sie hier bei „Existensgründung“ vielleicht besser untergebracht wäre. Also, hier kommt sie nochmal. Sorry für das Doppelposting; betrifft irgendwie beide Bereiche gleichermaßen!!!

Hallo liebe Wissende!

Ich bin schon seit einigen Jahren bei eBay aktiv. Bisher habe ich als Privatperson verkauft, also nur Sachen aus unserem Haushalt/ Kleiderschrank. In Zukunft will ich auch von anderen Leuten Kleidung veräußern, die ich dafür in Kommision nehmen möchte. Großen Gewinn erwarte ich nicht, die Sache an sich macht mir halt Spaß.

Damit alles seine Richtigkeit hat, will ich mir eine Gewerbeanmeldung holen und mich bei Ebay als gewerblich kennzeichnen mit allen Konsequenzen (Rückgaberecht, Versand auf mein Risiko, etc.). Überweisung dann auf mein Geschäftskonto, das ich extra dafür einrichten werde. So weit, so gut.

Aber: stimmt es, das ich persönliche Abholung dann nicht anbieten DARF, da ich keine Kundentoilette habe? Ich meine, das mal gelesen zu haben, weiß aber leider nicht mehr, wo es stand. Geht wohl auch nicht nur um das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern da hängen scheinbar auch versicherungsrechtliche Bestimmungen dran, wenn es um Kundenverkehr geht. Aber würde das im Umkehrschluss heissen, ich dürfte auch niemanden in die Wohnung lassen, der mir Kommisionsware anbieten möchte, sondern müsste die Sachen abholen?

Wie ist das dann mit diesen sogenannten Dessous-Partys? Da werden ja auch Kleidungsstücke in Privatwohnungen zum Zwecke des Verkaufens vorgeführt. Dürfte ich „Second-Hand-Partys“ bei mir veranstalten oder müßte ich mich ohne „richtige“ Verkaufsräume wirklich auf den Online- Handel beschränken? Kann man das umgehen, indem man beim Vermieter einen Teil der Wohnfläche als gewerblich genutzt mietet? Bin für Hinweise auf entsprechende Gesetze/ Urteile dankbar!

Danke für alle Antworten!

der blonde Hai

Hallo!

Also wirklich gut kenne ich mich mit diesem Thema nicht aus. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du eine Toilette benötigst. Hat denn zum Beispiel jeder Supermarkt oder irgendein kleines Einzelhandelsgeschäft eine Toilette?

Vielleicht hast du da etwas in den falschen Hals bekommen.

Gastronomische Einrichtungen mit Sitzplätzen benötigen Gästetoiletten. Da gibt es immmer mal wieder Diskussionen über, wenn zum Beispiel ein kleiner Bäcker ohne Klo keine Genehmigung bekommt, Sitzplätze anzubieten.

Wer Angestellte hat, muss Mitarbeitertoiletten bereitstellen, natürlich auch für jedes Geschlecht. Das kann bei kleinen Unternehmen ein bedeutender Kostenfaktor sein bzw. eine Einstellung verhindern.

Viele Grüße

Axel