Hallo liebe Wissende!
Ich bin schon seit einigen Jahren bei eBay aktiv. Bisher habe ich als Privatperson verkauft, also nur Sachen aus unserem Haushalt/ Kleiderschrank. In Zukunft will ich auch von anderen Leuten Kleidung veräußern, die ich dafür in Kommision nehmen möchte. Großen Gewinn erwarte ich nicht, die Sache an sich macht mir halt Spaß.
Damit alles seine Richtigkeit hat, will ich mir eine Gewerbeanmeldung holen und mich bei Ebay als gewerblich kennzeichnen mit allen Konsequenzen (Rückgaberecht, Versand auf mein Risiko, etc.). Überweisung dann auf mein Geschäftskonto, das ich extra dafür einrichten werde. So weit, so gut.
Aber: stimmt es, das ich persönliche Abholung dann nicht anbieten DARF, da ich keine Kundentoilette habe? Ich meine, das mal gelesen zu haben, weiß aber leider nicht mehr, wo es stand. Geht wohl auch nicht nur um das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern da hängen scheinbar auch versicherungsrechtliche Bestimmungen dran, wenn es um Kundenverkehr geht. Aber würde das im Umkehrschluss heissen, ich dürfte auch niemanden in die Wohnung lassen, der mir Kommisionsware anbieten möchte, sondern müsste die Sachen abholen?
Wie ist das dann mit diesen sogenannten Dessous-Partys? Da werden ja auch Kleidungsstücke in Privatwohnungen zum Zwecke des Verkaufens vorgeführt. Dürfte ich „Second-Hand-Partys“ bei mir veranstalten oder müßte ich mich ohne „richtige“ Verkaufsräume wirklich auf den Online- Handel beschränken? Kann man das umgehen, indem man beim Vermieter einen Teil der Wohnfläche als gewerlich genutzt mietet? Bin für Hinweise auf entsprechende Gesetze/ Urteile dankbar!
Danke für alle Antworten!
der blonde Hai

