Pro-forma-Ausschreibung im ÖD

Hallo,

keine Rechtsfrage im eigentlichen Sinn, passt aber trotzdem
hierher:

Eine Stelle im öffentlichen Dienst wird zwar ausgeschrieben,
aber so, daß sich ganz sicher kein Mensch darauf bewerben
kann. Die Stelle wird in keiner Stellenbörse und nicht einmal
auf der Homepage ausgeschrieben, sondern lediglich auf zwei
Zetteln, die ein paar Tage lang an einer Stelle hängen, wo zu
dieser Zeit niemand auf die Idee kommen würde, nachzuschauen.
Bereits zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist soll die
Stelle besetzt werden, was unter jeden Umständen vollkommen
grotesk ist. Außerdem enthält die Ausschreibung ein so
spezielles Anforderungsprofil mit Erfahrungen, die eigentlich
niemand (Externes) haben kann.

Jemand sieht das trotzdem und bewirbt sich. Noch vor Ablauf
der Frist sagt ihm jemand, daß eine Bewerbung aussichtlos
sei, weil sie für einen internen Bewerber vorgesehen sei.

Was soll das? Warum wird eine Stelle überhaupt
ausgeschrieben, wenn von vorneherein klar ist, daß sie nur
mit einem Bewerber besetzt wird, der bereits im Unternehmen
ist? Gibt es rechtliche Notwendigkeiten?

Viele Grüße
Winter

Hallo.

Was soll das? Warum wird eine Stelle überhaupt
ausgeschrieben, wenn von vorneherein klar ist, daß sie nur
mit einem Bewerber besetzt wird, der bereits im Unternehmen
ist? Gibt es rechtliche Notwendigkeiten?

Bin zwar im ÖD nicht firm, könnte mir aber vorstellen, dass es eine ähnliche Rechtslage gibt wie im BetrVG (§95, wenn ich mich nicht irre). Dort ist festgelegt, dass ein BR bei der Festlegung interner Auswahlrichtlinien mitschnabeln muss und auch, dass er verlangen kann, jede Stelle zunächst auszuschreiben. Das führt dann zu der vielgeübten Praxis, 20jährige Ingenieure mit 30 Jahren Controlling-Erfahrung in der Rechtsabteilung zu suchen …

Gruß Eillicht zu Vensre

keine Rechtsfrage im eigentlichen Sinn, passt aber trotzdem
hierher:

Keine offizielle Antwort, kann dir aber dennoch helfen.

Eine Stelle im öffentlichen Dienst wird zwar ausgeschrieben,
aber so, daß sich ganz sicher kein Mensch darauf bewerben
kann.

War das eine Ausschreibung intern? Quasi in der Dienststelle? Die Stelle wird in keiner Stellenbörse und nicht einmal für die Allgemeinheit zugänglich ausgeschrieben, was eindeutig auf intern hinweisen würde.

…auf der Homepage ausgeschrieben, sondern lediglich auf zwei
Zetteln, die ein paar Tage lang an einer Stelle hängen, wo zu
dieser Zeit niemand auf die Idee kommen würde, nachzuschauen.

Denke, das war Sinn dieser Aussschreibung, wohl weniger für Externe, sondern für Interne, der Bewerber sollte sich wohl nicht dem Wettbewerb stellen müssen. Auch möglich bei interner Ausschreibung.

Bereits zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist soll die
Stelle besetzt werden, was unter jeden Umständen vollkommen
grotesk ist. Außerdem enthält die Ausschreibung ein so
spezielles Anforderungsprofil mit Erfahrungen, die eigentlich
niemand (Externes) haben kann.

War sie nun öffentlich ausgeschrieben, oder hing sie am Schwarzenbrett in dem Amt?

Jemand sieht das trotzdem und bewirbt sich. Noch vor Ablauf
der Frist sagt ihm jemand, daß eine Bewerbung aussichtlos
sei, weil sie für einen internen Bewerber vorgesehen sei.

Wäre logisch, bei interner Ausschreibung. Es gibt gewiss Dienstvereinbarungen, dass Stellen erst Intern, bei keiner internen Nachbesetzung, extern ausgeschrieben werden. So ist es bei uns geregelt. Neu wird, dass es ein Bewerbunskomtitee in Zukunft gibt, um Mauscheleien, mit internen „Wunschkandidaten“ zu erschweren.

Was soll das? Warum wird eine Stelle überhaupt
ausgeschrieben, wenn von vorneherein klar ist, daß sie nur
mit einem Bewerber besetzt wird, der bereits im Unternehmen
ist? Gibt es rechtliche Notwendigkeiten?

Ich glaube nicht zu irren, wenn ich behaupte, dass alle größeren Unternehmen, dazu zählt nun mal auch der ÖD, solche Regelungen haben, Stellen erst intern zu besetzen. Sowas läuft wohl unter Mitarbeitermotivation, Leistungsträger können im Unternehmen aufsteigen. Oder Irre ich da wirklich?

Viele Grüße
Winter

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