wir sind ein Unternehmen, das in Deutschland hergestellte Modeartikel
weltweit exportiert. Nun werden wir häufig mit der Bitte der
importierenden Einzelhändler (z.B. Brasilien) konfrontiert, die Proforma Rechnung zu faken (z.B. auf 50% des Warenwertes), damit diese die Importzölle reduzieren können. Unsere Handelsrechnung jedoch wird zu 100% bezahlt. Es handelt sich dabei im Regelfall um dauerhafte und mehrjährige Geschäftsbeziehungen, bei denen dieses regelmässig durchgeführt wird.
Die Fragen sind nun:
- Prüft der deutsche Zoll (oder vielleicht auch die
Umsatzsteuerprüfung??) bei einer Überprüfung ob man beim Export die
Ausfuhrerklärung zu niedrig angesetzt hat? Macht man sich damit ggü.
dem deutschen Staat strafbar?
- Hat man vom z.B. brasilianischen Staat Konsequenzen zu erwarten, falls das Procedere auffliegt?
Wenn sich jemand damit auskennt, wäre ich sehr dankbar für eine
Antwort.
Vielen Dank und beste Grüße
Mahlzeit!
Wenn sich jemand damit auskennt, wäre ich sehr dankbar für
eine Antwort.
Du meinst, du möchtest hier im w-w-w wissen wie wahrscheinlich
es ist bei Zollbetrug aufzufliegen.
Ich würde mal behaupten die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass deine
Frage gelöscht wird.
Gruß
Stefan
Hi,
wenn ihr Proforma-Rechnungen schreibt, versendet ihr Muster? Oder was befindet sich da im Paket?
Warenmuster und Proben müssen erkennbar nur „Anschauungsobjekte“ sein, d. h. man stanzt ein Loch in die Jacke, kennzeichnet Ware durch eine bewusste Einfärbung etc. Dadurch reduziert sich der Warenwert erheblich, denn es ist ja nur noch ein Muster der Ware und somit nicht mehr in dem Wert, den das spätere, nutzbare Produkt hat.
So gesehen sollte das Problem oft nicht entstehen, denn der Wert einer 500-EUR-Lederjacke kann problemlos nur noch 50 EUR sein wenn Löcher reingeschnitten wurden und es erkennbar nur eine Warenprobe ist.
- Prüft der deutsche Zoll (oder vielleicht auch die
Umsatzsteuerprüfung??) bei einer Überprüfung ob man beim
Export die
Ausfuhrerklärung zu niedrig angesetzt hat? Macht man sich
damit ggü.
dem deutschen Staat strafbar?
Ja, wenn es um Waren geht, deren Export angezeigt werden muss, kann es Ärger geben wenn die Warenwerte nicht stimmen.
- Hat man vom z.B. brasilianischen Staat Konsequenzen zu
erwarten, falls das Procedere auffliegt?
Nein, denn Brasilien kann in Deutschland keine eigenen Gesetze sanktionieren. Es wäre aber vermutlich ungünstig als Handelsreisender nach Brasilien zu kommen, wenn man dort im Fokus der Strafverfolgungsbehörden ist…
Gruß,
MecFleih
Mal einen Schnelltip,
lasst es sein.
was ihr vorhabt ist zu Recht strafbar.
Ihr macht euch auf lange Sicht das Geschäft kaputt.