Hallo!
Nach der inzwischen nicht mehr gültigen Version der Heizkostenverordnung konnte man die Kosten für Warmwasserbereitung mit einer Pauschale von 18% der Gesamtkosten der Heizung ansetzen(wenn es kein Möglichkeit der Messung gab oder die zu aufwendig und teuer wäre).
Also vom Gesamtverbrauch des Hauses (Öl, Strom f. Heizung, Wartung, Schornsteinfeger) nimmt man vereinfacht 18 % für Warmwasserbereitung an, Rest eben für Heizzwecke.
Und so kann man es dann auch bei WW auf Personen aufteilen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt(Wasseruhren etwa). Also die Summe der 18% geteilt durch 5 Personen = Wert X/Person. Und das dann für Whg. 1 mit 2 und für Whg. 2 mit 3 Personen malnehmen (vereinfacht dargestellt).
Bei Heizkosten ist eine Berechnung auf Personen unsinnig und nicht zulässig. Da wird generell nach Wohnfläche abgerechnet.
MfG
duck313