Probe Abo und rechtzeige Kündigung

Guten Tag

Ich habe folgede Fragen:

Eine Firma bietet Probe Abos für ihren Internetsevice an und schreibt in der AGB das sich das Probe Abo automatisch, nach ablauf der Probe Zeit, in ein normales Abo verwandelt.

Ist so etwas überhaupt rechtens? Rein theoretisch könnte diese Firma nach ablauf der Probe Zeit, den Vertrag auch in ein Jahresabo umwandeln, oder sehe ich das Falsch?

Die Kündigiungs Frist für ein ProbeAbo beträgt min. 8 Stunden vor ablauf des Vertrages. Ist das nicht etwas zu kurz gehalten für ein Zwei Tages test Abo, oder ist das juristisch vertretbar?

Meines Wissens nach muss dem Kunden ohne sein weiteres zutun (z.B AGB lesen) wissen, das es sich um einen Kostenpflichtigen service handelt… dann müsste doch der Kunde, auch ohne sein weiteres zutun, wissen das es sich um einen sich selbst verlängernden Service handelt.
Oder sehe ich das falsch?

Ich bedanke mich im voraus und wünsche euch allen ein gesundes und frohes neus Jahr.

Hallo

Guten Tag

Ich habe folgede Fragen:

Eine Firma bietet Probe Abos für ihren Internetsevice an und
schreibt in der AGB das sich das Probe Abo automatisch, nach
ablauf der Probe Zeit, in ein normales Abo verwandelt.

Ist so etwas überhaupt rechtens?

Ja klar, kein Widerspruch bedeutet stillscheigende Zustimmung

Rein theoretisch könnte diese

Firma nach ablauf der Probe Zeit, den Vertrag auch in ein
Jahresabo umwandeln, oder sehe ich das Falsch?

Wenn es so in den AGBs steht, die man ja vorher liest, ist auch das rechtens

Die Kündigiungs Frist für ein ProbeAbo beträgt min. 8 Stunden
vor ablauf des Vertrages. Ist das nicht etwas zu kurz gehalten
für ein Zwei Tages test Abo, oder ist das juristisch
vertretbar?

bei einem 2 Tagesabo dürfte das wohl auch vertretbar sein.
Ich geh mal davon aus, der der Testaboer wohl dies verpennt hat

Meines Wissens nach muss dem Kunden ohne sein weiteres zutun
(z.B AGB lesen) wissen, das es sich um einen Kostenpflichtigen
service handelt…

AGB lesen wird dem Kunden schon noch zugemutet werden dürfen, und in fast allen Fällen muss man ja da seinen Haken machen um weiter zu kommen

dann müsste doch der Kunde, auch ohne sein

weiteres zutun, wissen das es sich um einen sich selbst
verlängernden Service handelt.
Oder sehe ich das falsch?

würd ich mal so sehen

Ich bedanke mich im voraus und wünsche euch allen ein gesundes
und frohes neus Jahr.

LG
Mikesch

Hallo

Guten Tag

Ich habe folgede Fragen:

Eine Firma bietet Probe Abos für ihren Internetsevice an und
schreibt in der AGB das sich das Probe Abo automatisch, nach
ablauf der Probe Zeit, in ein normales Abo verwandelt.

Ist so etwas überhaupt rechtens?

Ja klar, kein Widerspruch bedeutet stillscheigende Zustimmung

Schweigen hat außerhalb vom kaufmännischen Geschäftsverkehr niemals rechtsgeschäftliche Bedeutung. Es kann auch nicht als konkludente Zustimmung gesehen werden.

Grundsätzlich wird schlicht ein Vertrag mit Widerrufsrecht abgeschlossen. Die Folge ist dann, dass ohne Ausübung des Widerrufsrechts in der vereinbarten Frist, der Vertrag mit entsprechende Laufzeit bzw. Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird.

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Rein theoretisch könnte diese

Firma nach ablauf der Probe Zeit, den Vertrag auch in ein
Jahresabo umwandeln, oder sehe ich das Falsch?

Wenn es so in den AGBs steht, die man ja vorher liest, ist
auch das rechtens

Die Kündigiungs Frist für ein ProbeAbo beträgt min. 8 Stunden
vor ablauf des Vertrages. Ist das nicht etwas zu kurz gehalten
für ein Zwei Tages test Abo, oder ist das juristisch
vertretbar?

bei einem 2 Tagesabo dürfte das wohl auch vertretbar sein.
Ich geh mal davon aus, der der Testaboer wohl dies verpennt
hat

Meines Wissens nach muss dem Kunden ohne sein weiteres zutun
(z.B AGB lesen) wissen, das es sich um einen Kostenpflichtigen
service handelt…

AGB lesen wird dem Kunden schon noch zugemutet werden dürfen,
und in fast allen Fällen muss man ja da seinen Haken machen um
weiter zu kommen

Hat ein bißchen was mit der Mündigkeit des Konsumenten zu tun, oder?

dann müsste doch der Kunde, auch ohne sein

weiteres zutun, wissen das es sich um einen sich selbst
verlängernden Service handelt.
Oder sehe ich das falsch?

Im übrigen würde ich vielleicht mal nachsehen, ob das Fernabsatzrecht mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen eingreift (u.U. auch länger). Kling nämlich fast danach.

würd ich mal so sehen

Ich bedanke mich im voraus und wünsche euch allen ein gesundes
und frohes neus Jahr.

LG
Mikesch

Ansonsten noch ein schönes Wochenende.

Gruss akkon

Anmerkung
Hallo,

Im übrigen würde ich vielleicht mal nachsehen, ob das
Fernabsatzrecht mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht innerhalb
von zwei Wochen eingreift (u.U. auch länger). Kling nämlich
fast danach.

da es um ein Abo eines Internetangebotes geht, darf man wohl davon ausgehen, dass das Angebot bereits genutzt wurde und damit ein Widerrufrecht nicht mehr besteht. Richtig?
Gruß
loderunner (ianal)