jemand arbeitet Probe (14 Tage) und bekommt von der Firma kein Geld. Im Falle von Arbeitslosigkeit. Hat man dann ein Recht auf Entlohnung, wenn man normal mitarbeitet, Anweisungen entgegen nimmt, morgens 7 Uhr anfängt, nachmittags 16 aufhört?
Falls ja, wie kann man die Entlohnung erzwingen?
Durch Klage? Wie ist die konkrete Vorgehensweise und welche Beweise muss man vor Gericht erbringen, um zu beweisen, dass man richtig gearbeitet hat? Wie kann man beweisen, dass man Anweisungen befolgt hat?
Übrigens, wie sieht es in diesem Fall mit Schwarzarbeit aus???
Probearbeit - Recht auf Vergütung???
Guten Tag,
eine Vergütung vom Arbeitgeber wurde nicht vereinbart. Es wurde nur vom Arbeitgeber per Mail bekannt gegeben, dass das Probearbeiten von… bis … dauert (zwei Wochen).
Ein Vertrag liegt nicht vor. „Genehmigung“ für das Probearbeiten wurde von der Arbeitsagentur erteilt.
Entlohnung wurde bei Chef und Arbeitsagentur angesprochen. Aussage dazu von Arbeitsvermittlerin und von Chef: Man bekommt Geld von der Arbeitsagentur (ALGII). Arbeitsentgelt von Chef gibts für die zwei Wochen nicht.
Es ist in der zwischenzeit gang und gebe, dass die AA für
Zeiten während der Probearbeit das Arbeitslosengeld weiter
bezahlt.
Ist das wirklich so? Ich dachte, für den Bezug von ALG müßte man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - was aber beim Probearbeiten ja nicht der Fall wäre.
Ich frag’ mich nur gerade, ob das nicht so manches schwarze Arbeitgeber-Schaf ausnutzt und Arbeitslose kostenlos für sich (probe)arbeiten läßt, während diese weiter ALG beziehen.
Ich frag’ mich nur gerade, ob das nicht so manches schwarze
Arbeitgeber-Schaf ausnutzt und Arbeitslose kostenlos für sich
(probe)arbeiten läßt, während diese weiter ALG beziehen.
Das wird nicht nur mit ALG I oder II Empfängern so praktiziert, sondern ist allemein ziemlich verbreitet, dass man Bewerber probearbeiten lässt- oft ohne Bezahlung. Bei allen diesbezüglichen Anfragen potentieller neuer Arbeitgeber, die über EINEN Probearbeitstag hinausgehen, würde ich mir sehr überlegen, ob ich dem ganzen zustimmen möchte oder muss. Meiner Meinung nach sagen vierzehn Probearbeitstage nämlich auch nicht mehr über den Job bzw. den Bewerber aus als ein (halber) Probearbeitstag, sondern dürften eher auf ein Ausnutzen der Bewerber hinweisen.
Bei uns in der Region gibt es z.B. ein medizinisches Labor, dass nahezu jeden Monat Stellengesuche aufgibt. Eingestellt wird da (fast) nie jemand, sondern die Leute werden alle zu besonders arbeitsintensiven Zeiten zum „Probearbeiten“ einbestellt. Sobald nicht mehr so viel zu tun ist, bekommen die Bewerber dann Bescheid, dass leider doch keine Einstellung erfolgen kann. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Das Probearbeiten wurde von der Arbeitsagentur zugewiesen. Man hatte keine Wahl, ob man antritt oder nicht.
Zwei Wochen wurden angeordnet und diese sind anzutreten. Bei Nichtantritt drohen sofort Sanktionen (drei Monate kein Geld)!!!
Da gibts nix zu überlegen, ob man einen Tag oder 14 Tage Probearbeitet.
Das ist Realität! Und ich kann jedem davor warnen. Rechtslage sieht so aus: es gibt kein unbezahltes Probearbeiten. Das wissen die Arbeitsvermittler und die Chefs nicht bzw. wird bewußt verschwiegen.