Probearbeit trotz bestehendem Abreitsvertrag?

Hallo,

nehmen wir mal an X hat vor ein paar Tagen einen Arbeitsvertrag angenommen, wurde aber einen Tag darauf gekündigt. Da in der Probezeit, mit einer Frist von 2 Wochen.
X ist also noch 2 Wochen bei der Firma angestellt, will aber nun in einer anderen Firma eine Woche auf Probe arbeiten.

Muss X nun mit rechtliche Konsequenzen rechnen, da er ja noch an einen Arbeitsvertrag gebunden ist? Oder kann er ohne Bedenken die Probearbeit annehmen unter Berücksichtigung, dass ein neuer Arbeitsvertrag erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zustande kommen kann.

X freut sich und bedankt sich hiermit für eure Antworten.

Hallo,

Muss X nun mit rechtliche Konsequenzen rechnen, da er ja noch
an einen Arbeitsvertrag gebunden ist?

Strafbar ist das nicht, aber mit Konsequenzen sollte man da schon rechnen. Man steht ja nun mal auch in der Kündigungsfrist noch unter Vertrag und kann da nicht einfach abhauen, wies einem passt.

unter Berücksichtigung, dass
ein neuer Arbeitsvertrag erst nach Ablauf der Kündigungsfrist
zustande kommen kann.

Das hat damit nichts zu tun. Man kann auch 2 Verträge gleichzeitig haben, wenns stundenmäßig hinhaut (Teilzeit), aber mal eben nicht mehr erscheinen, „weil man ja eh gekündigt ist“ geht nicht.

Was der AG da unternehmen würde, kann man nicht im voraus sagen. Vielleicht macht er ja nichts und ärgert sich nur, aber vielleicht hat er einen Schaden durch das Wegbleiben der AN und macht den geltend oder er lässt sich Zeit mit Herausgabe der Papiere, mit der Gehaltsberechnung dauerts oder oder oder …

Nicht zuletzt gibts auch AG die sich beim Vorgänger-AG erkundigen … und was das für einen Eindruck hinterlässt, wens dann heißt „Der/Die ist einfach von einen auf den anderen Tag nicht mehr hier erschienen.“ kann man sich dann wohl denken.

MfG

Strafbar ist das nicht, aber mit Konsequenzen sollte man da
schon rechnen. Man steht ja nun mal auch in der
Kündigungsfrist noch unter Vertrag und kann da nicht einfach
abhauen, wies einem passt.

Da X vom AG nach der Kündigung freigestellt wurde, denke ich ist soweit alles ok. Oder?.

Vielen Dank nochmal.

Da X vom AG nach der Kündigung freigestellt wurde, denke ich
ist soweit alles ok.

  1. hast du das in deiner ersten Frage nicht erwähnt und 2. ist X unwiderruflich freigestellt oder nicht?

MfG

Da X vom AG nach der Kündigung freigestellt wurde, denke ich
ist soweit alles ok.

  1. hast du das in deiner ersten Frage nicht erwähnt und 2. ist
    X unwiderruflich freigestellt oder nicht?

Ja, unwiederruflich. Sorry, dass ich das mit der Freistellung erst nicht erwähnt habe.

Ja, unwiederruflich.

Na wenn der AG eh freistellt, dann ist er vielleicht daran interessiert, den trotzdem zu bezahlenden AN früher loszuwerden. Man kann ja mal fragen.