Hallo zusammen,
wie ist das eigentliche mit Probearbeitstagen?
Eine junge Frau wollte in einem Eiscafe jobben. Ihr wurde gesagt, dass sie doch erst Probearbeiten sollte, vier Tage lang.
Sind vier Tage gerecht für Probearbeitstage?
Nach den vier Tagen wurde ihr gesagt, dass sie dafür keinen Lohn bekommt.
Ist sowas rechtens?
Anstatt Lohn kann sie umsonst Eis essen gehen, was ja wohl in keiner Weise gleichzustellen ist!
Bitte um Rat, denn ich finde, dass sowas ne echte Sauerei ist!
Hallo.
Man kriegt immer das geboten, was man sich bieten lässt. Natürlich ist das weder rechtens noch unpfui, nur mit der Beweislage wird es schwierig werden.
Also : Selber dran doof, und draus lernen,
meint kw
Hallo Kinga,
sowas ist in der Gastronomie (und auch in anderen Branchen) leider eine häufige Masche, um kostenlos an Aushilfen zu kommen…
Wenn die Dame nichts Schriftliches in der Hand bzw. keinen Zeugen für die Vereinbarung einer Vergütung für die Probetage hat, sieht es nicht gut aus (die Beweislast liegt leider bei ihr).
Sind vier Tage gerecht für Probearbeitstage?
Je nach Job & Branche: klar! Wir bieten Bewerbern grundsätzlich eine Probewoche an, wobei wir das den Leuten, die in die engere Wahl kommen, nicht nur im Vorstellungstermin erzählen, sondern auch schriftlich mitteilen.
Bitte um Rat, denn ich finde, dass sowas ne echte Sauerei ist!
Ja, es ist eine Sauerei, aber das nächste Mal wird das Mädel wohl klüger sein und sich entweder etwas Schriftliches geben lassen oder eben einen Zeugen zu dem Termin mitnehmen.
Grüße
Renee
Hi,
(ich bin keiner vom Fach, habe aber folgende These)
- Ein Arbeitsverhältnis wird durch Arbeitsaufnahme begründet.
- es gelten die allgemein üblichen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Tarifabsprachen…) über Arbeitszeit und Entlohnung.
- Ein Arbeitsvertrag schränkt diese üblichen Bestimmungen meist ein.
Da kein Arbeitsvertrag vorliegt, der anderes festlegt (Beweislast liegt in diesem Falle beim AG) kann sie Vergütung für die 4 tage verlangen.
Weiterhin sollte sie sicherstellen, daß die Steuern und Sozialabgaben geleistet wurden, das sieht nämlich auch noch nach Schwarzarbeit aus, und dann wäre auch der AN ggf. haftbar.
(vielleicht einfach mal dem AG das unter die Nase halten mit dem Hinweis, daß der AN sich selbst anzeigen müsse, könnte u.U. klappen)
Ansonsten kann ggf. die AA helfen, die sind doch wild auf Ihre Beiträge oder? (Vielleicht macht der AG das öfter und über das ganze Jahr?)
Grüßle
Winni
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Eine junge Frau wollte in :einem Eiscafe jobben.
Nach den vier Tagen wurde ihr :gesagt, dass sie dafür keinen
Lohn bekommt.
An Stelle der jungen Frau würde ich dem seltsamen AG meine Sorgen bezüglich der Sozialversicherung mitteilen und dann fragen, ob man sich nicht doch lieber über eine angemessene Bezahlung unterhält. Bei Hartleibigkeit würde ich AOK, Berufsgenossenschaft und Finanzamt anrufen und fragen, ob ich mir Gedanken machen muß, weil kein Lohn bezahlt wurde und ich womöglich Pflichten verletzte. Die Herrschaften der genannten Stellen werden sich den Laden sehr wahrscheinlich einmal ansehen. Nur böswillige Zeitgenossen fragen auch noch beim Gesundheitsamt an, ob womöglich vielen eisschleckenden Kunden Schlimmes bevor steht, weil man sich ohne Gesundheitscheck an offenen Lebensmitteln zu schaffen machte.
Gruß
Wolfgang
Hi Kinga Dylla,
mit welcher Begründung sollten es denn 4 Probetage sein?
Ich bin Diplom-Pädagogin und habe in einer Bewerbungssituation auch mal 3 Tage Probe gearbeitet, da ich eine Konkurrentin hatte, die sie auch gerne gewollt hätten. Die Tage waren dann nach den verschiedenen Schwerpunkten der Arbeit gegliedert (einmal Einzelgespräche, dann wieder vor einer Gruppe, dann Verwaltung und Kollegen). Ich wurde genommen und konnte über 3 Jahre dort arbeiten. Klar habe ich auch gute Miene zum bösen Spiel gemacht, denn Geld habe ich auch keines gesehen, versichrt war ich nicht etc. Ich habe es aber wie eine Art Accessment Center gesehen, was ja auch mal über mehrere Tage gehen kann.
4 Tage in der Eisdiele verstehe ich aber nicht.
Gruß, Anna-Ranja
Danke erst mal für die hilfreichen Antworten.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die junge Frau Schülerin ist und in den Ferien „probegearbeitet“ hat?
Wäre sie dann auch versicherungspflichtig gewesen? Und ist die Lage die selbe?
Jetzt hab ich zwei Versionen gelesen. Werr ist denn jetzt Beweispflichtig, der AN oder der AG?
Danke!
Gleiche Situation - Lösung
Wir haben fast das Gleiche erlebt:
Jetzt haben wir den 2 Arbeitgebern auf Anraten des Arbeitsgerichtes eine Mahnung geschickt, in der wir den Brutto-Stundlohn laut Tarif: Gastättengewerbe 9Euro, angesetzt haben.
Wenn die Arbeitgeber bis zur Frist nicht gezahlt haben, wird dies beim Arbeitsgericht vorgetragen. Weiterhin wird die zuständigen Stelle für Schwarzarbeit benachrichtigt. Der AN ist aus dem Schneider, denn die Einwilligung zur kostenlosen Probearbeit ist laut Aussagen der Schwarzarbeitsstelle unter dem Tatbestand der Nötigung, gegeben worden; es sei anzunehmen, dass wenn der AN nicht einverstanden gewesen wäre, dann hätte er gar keine Aussichten auf die Arbeitsstelle gehabt.
Wird interessant…
Wenn der Bruttolohn auf dem Konto ist, muss er dann allerdings vom AN versteuert werden 
Bastett