Probefahrt für 495 €, ist das OK?

Wir haben bei der Fa. Schmidt + Koch in Bremen im August 2009 eine Probefahrt mit einem Audi A3 gemacht. Dabei ist eine kleine Schramme an einer Alu-Felge entstanden. Wir haben (nach einigem Hin und Her s.u.) die Rechnung beanstandet und es wurde zugesagt, dass sie geprüft wird. Jetzt erhalten wir ohne Zwischenbescheid über einen Anwalt eine Forderung inkl. Bearbeitungsgebühren usw…

Dazu meine Fragen:

  • Darf eine solche Rechnung MwSt enthalten (Schmidt + Koch setzt diese ja wohl als Vorsteuer ab)
  • Darf der Preis für das Material höher sein als bei anderen Händlern?
  • Bisher erhaltenen Auskünften nach darf nur der Einstandspreis, nicht der Verkaufspreis in Rechnung gestellt werden („Schadenminimierung“). Ist das richtig?
  • Darf Schmidt + Koch eine Mahnung mit erheblichen Aufschlägen schicken, obwohl die Prüfung der Rechnung zugesagt wurde und keine Aussage zum Ergebnis abgegeben wurde?
  • Habe ich Anspruch auf die defekte Felge? Was ist, wenn diese inzwischen stärker beschädigt ist?
  • Wenn wir einen Anwalt einschalten müssen, um unberechtigte Rechnungsanteile abzuwehren, können wir die Erstattung der Kosten dafür von Schmidt + Koch verlangen?
  • Was sollten wir jetzt tun?
  • Wer kennt einen Anwalt in Bremen, den er uns für den Fall empfehlen kann?

Die Details:
Schmidt + Koch hat zunächst zugesagt, den Fall über unsere Haftpflichtversicherung abzuwickeln, dies sei ein alltäglicher Vorgang. Wir bekamen eine Kopie der Rechnung. Die Höhe hat uns erstaunt, wir sind aber davon ausgegangen, dass die Versicherung die Richtigkeit prüft.
Ich habe Schmidt + Koch um die Aushändigung der Felge gebeten, falls die Versicherung keinen Anspruch darauf erhebt. Mir wurde per E-Mail mitgeteilt, die Felge sei „entsorgt“, weil „unbrauchbar“. Auf massives Nachfragen wurde mir mitgeteilt, man habe die Felge „vom Verschrotter zurückgeholt“, sie läge abholbereit.
Wochen später bekamen eine Zahlungserinnerung von Schmidt + Koch, ohne dass uns mitgeteilt wurde, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens abgelehnt hat.
Wir haben per FAX und E-Mail um Erläuterung der Zahlungserinnerung gebeten. Auf dieses Fax haben wir keine Antwort erhalten. Ich habe den Verkäufer angerufen, der mir sagte: … ist versehentlich rausgegangen …nicht bezahlen, wird wie besprochen über die Versicherung abgewickelt …
Als nächste erhielten wir eine Mahnung.
Anruf Verkäufer mit den Ergebnis wie zuvor (… nicht bezahlen …)
Einen Tag später rief der Verkäufer zurück: „Die Versicherung hat nicht gezahlt“, wir müssten selbst zahlen.
Daraufhin haben wir im November 2009 in einem persönlichen Gespräch mit dem Leiter des Service die Rechnung beanstandet. (Laut Auskunft der Rechtshotline darf keine MwSt in Rechnung gestellt werden, das Material muss zu Einkaufspreis in Rechnung gestellt werden (sonst macht Schmidt + Koch an dem Schaden Gewinn)).
Wir waren nach den verstrichenen Monaten davon ausgegangen, dass Schmidt + Koch auf die Zahlung wegen der überaus peinlichen Abwicklung verzichtet hätte.
Jetzt, April 2009, erhalten wir die o.g. Forderung über eine Anwaltskanzlei.

hallo glaufi. ein sehr komplexer fall. leider hab’ ich davon keine ahnung und kann dir nicht weiterhelfen. sorry.

Hallo,

keine Ahnung, wer mich bzgl. Deiner Angelegenheit aus ausgewiesenen Experten benannt hat.
Könnte Dir ggf. in puncto Strafvollzug einige Auskünfte erteilen.
Dennoch würde ich Dir empfehlen, einen offiziellen Rechtsbeistand mit der Klärung zu beauftragen.
Für einen geeigneten Fachanwalt sollte Dir die Anwaltskammer Auskunft geben können.

Viel Erfolg !

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Hallo Glaufi,

haben Sie bei der Versicherung nachgehackt warum nicht bezahlt wird? ich glaube das wäre in Ihrem fall der einfachere weg. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Natürlich hatte ich mit der Versicherung Kontakt. Die zahlen nicht wegen der so genannten Benzinklausel, die besagt dass Schäden, die durch das Führen eines KFZ entstehen, nicht gedeckt sind. Das ist üblich und nicht anfechtbar. Schmidt und Koch hätte dies allerdings wissen müssen, zumal es sich um einen „alltäglichen Fall“ gehandelt haben soll.

Die Mitteilung der Versicherung, dass nicht gezahlt wird, ging an Schmidt und Koch, nicht an uns. Schmidt und Koch hat uns darüber nicht informiert sondern kommentarlos eine Standard-Zahlungserinnerung geschickt. Unser FAX, was diese Zahlungserinnerung bedeute, hat Schmidt und Koch nicht beantwortet. Stattdessen kam dann (wie geschildert) die Mahnung.

Die Kernfrage ist, darf eine Mahnverfahren in Gange gesetzt und fortgeführt werden, obwohl der Sachverhalt unklar ist, also der Grund für die Forderung hinterfragt bzw. später die Rechnung beanstandet wird?

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Kann aber auch nichts dazu sagen.

MfG

Alexandra