Probefahrt - Haftungsausschluss

Hallo,

ich möchte mein Auto verkaufen. Bei der Probefahrt sollte hier scheinbar ein Haftungsausschluss vereinbart werden.
Kennt jemand evtl. eine Website, wo ein Muster eines solchen Haftungsausschlusses kostenlos zu finden ist ß

Gruß,
Xantia

Hi Xantia,

Gbt dort auch Musterverträge:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasin…

oder hier
http://www.ace-online.de/
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ace-Mustervertrag_Probefahrt

Vereinbarung über Probefahrt
1.
Der Halter überlässt das Fahrzeug ………
dem Fahrer zu einer Probefahrt am ……
für die folgende zeitlichen und räumlichen Festlegungen getroffen werden:
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
2.
Die Überlassung erfolgt unentgeltlich. Der Fahrer trägt jedoch sämtliche durch die Probefahrt entstehenden Kosten und Auslagen, einschließlich der Kosten des Kraftstoffverbrauchs.
3.
Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich zum Zwecke der Probefahrt zu verwenden und es ohne vorherige Zustimmung des Halters weder für andere Personen einzusetzen, noch solchen zu überlassen, noch Personen, Tiere oder Sachen damit zu befördern.
4.
Der Fahrer versichert, dass er mit dem Führen eines Fahrzeugs dieses Typs vertraut ist, dass er es während der Probefahrt sorgfältig bedienen und behandeln wird und dass er den Halter beim Auftreten von Betriebsstörungen, bei Unfällen und sonstigen Auffälligkeiten umgehend informieren wird. Bei Gefahr im Verzug wird er alle erforderlichen Hilfsmaßnahmen selbst veranlassen und notfalls mit den Kosten in Vorlage treten.
5.
Der Fahrer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und auch sonst keinerlei Beschränkung hinsichtlich seiner Fahrberechtigung, insbes. keinem Fahrverbot unterworfen ist. Er versichert weiter, dass er in vollem Umfang fahrsicher und seine Fahreignung nicht alkohol, drogen oder krankheitsbedingt eingeschränkt ist.
6.
Der Fahrer haftet für alle während der Probefahrt eingetretenen Schäden am Fahrzeug sowie alle Folgeschäden in vollem Umfang nach den allgemeinen Vorschriften, es sei denn, diese sind nachweislich auf Betriebsstörungen zurückzuführen. Dies gilt auch für einen vom Fahrer zu vertretenden Verlust des Fahrzeugs. Der Fahrer wurde vom Halter darauf hingewiesen, dass eine Vollkaskoversicherung besteht/nicht besteht mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von … Die Ersatzpflicht des Fahrers schließt die aus einem von ihm verschuldeten Unfall resultierenden Nachteile in der KfzHaftpflichtversicherung, insbesondere einen Rückstufungsschaden, ein.
7.
Der Halter haftet für Schäden, die der Fahrer während der Probefahrt infolge des Fahrzeugs und seines Zustandes erleidet nur, wenn und soweit keine Versicherung für den Schaden in Anspruch genommen werden kann und der Halter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
8.
Nach Abschluss der Probefahrt hat der Fahrer das Fahrzeug mangelfrei und gereinigt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bestehen Zweifel, ob ein vom Halter beanstandeter Schaden während der Probefahrt eingetreten ist, hat der Fahrer den Gegenbeweis zu führen.

Unterschrift Fahrer
Unterschrift Halter

mfg
W.

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