Probefahrt/Mietauto < 21 J

ich hab mal gehört, dass man keine probefahrt und auch kein mietauto fahren darf, wenn man noch nicht 21 jahre alt ist, auch wenn man einen führerschein hat. wo find ich mehr informationen darüber?

gruß, mathias

ich hab mal gehört, dass man keine probefahrt und auch kein
mietauto fahren darf, wenn man noch nicht 21 jahre alt ist,
auch wenn man einen führerschein hat. wo find ich mehr
informationen darüber?

Hallo Mathias,

es liegt im Ermessen des Vermieters/Eigentümers, wem er ein Fahrzeug aushändigt und wem nicht. Er kann diese Entscheidung ans Lebensalter, an das Alter des Führerscheins, an die Bonität oder an beliebige andere Kriterien knüpfen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Mathias,

wie Wolfgang schon erwähnte liegt das im Ermessen des Verleihers. Die bekannten Autovermietungen vermieten die unteren Kategorien auch an Personen unter 21 Jahren. Die teureren Fahrzeuge werden meistens erst an Personen über 21 Jahren und bei den Luxusschlitten liegt das Alter noch ein wenig höher. Bei Europcar z.B. bei 25 o. 27 Jahren. Genauere Angaben findest Du in den Mietbedingungen der Autovermieter.
Bei Probefahrten musst Du den Verkäufer halt überzeugen, dass der Wagen bei Dir in guten Händen ist aber sicherlich wird dich ein Angestellter bei der Probefahrt begleiten.

Grüße
Martin

und wie würde der fall aussehen, wenn jemand anderes (z. B. mein vater) ein auto mietet und das ab 21 jahren ist. kann ich damit dann fahren oder nur mein vater oder nur einer über 21 jahren?

gruß, mathias

und wie würde der fall aussehen, wenn jemand anderes (z. B.
mein vater) ein auto mietet und das ab 21 jahren ist. kann ich
damit dann fahren oder nur mein vater oder nur einer über 21
jahren?

Man kann davon ausgehen, daß die Autovermieter nicht völlig verblödet sind. Insofern wird in den AGB drinstehen, daß nicht nur der Mieter, sondern auch der Fahrer ein entsprechendes Alter haben muß. Entscheidender als die AGB sind allerdings die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht und Kasko, die man ja regelmäßig beim Mieten eines Fahrzeugs abschließt. Stellt sich heraus, daß der Fahrer jünger war als vorgeschrieben, kann es schnell passieren, daß der Versicherungsschutz erlischt und dann heißt es Zahlemann und Söhne.

Gruß
Christian

thx !
danke für die ausführliche(n) antwort(en).
das bringt mich schon mal mit meinem wissen weiter. :smile:

gruß, mathais

Hey, wie kommst Du dazu meinen Namen zu benutzen!?!?!? :wink:)

Also, generell darfst Du mit 18 und einem Führerschedin alles fahren, was in selbigem steht.

Manche Mietwagenfirmen bzw. deren versicherungen können nun in ihren AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bestimmte Einschränkungen bestimmen, so auch ein Mindestalter für den Fahrer.

Ein generelles Verbot für Mietwägen oder Probefahrten unter 21 besteht jedoch nicht.

Grüße,

Mathias (der andere, der leider schon etwas über 21 ist…)

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