Probefahrt Unfall... wer zahlt?

Hallo, wenn ich bei einem Privat verkäufer auf die schnell eine Probefahrt machen möchte und wir nicht über das Thema Unfall bei der Probefahrt gesprochen haben, ich aber einen dann mit seinem Auto mache, was passiert dann? wer zahlt?
und wie ist es wenn ich ein Unfall mit einem Fahrzeug eines Autohändlers es mache?

und wie ist es wenn ich ein Unfall mit einem Fahrzeug eines
Autohändlers es mache?

Hallo,
die sind immer vollkaskoversichert. Frag aber nach der SB!
MFG
Pluto

Hallo,

den Schaden kannst Du über Deine persönliche Privathaftpflichtversicherung abwickeln (nicht die deines Pkw).

Hast Du keine, würde ich Dich in Regreß nehmen, was Privatklage bedeutet, oder auf dem Schaden sitzenbleiben. Gegnerische Versicherung kommt auf alle Fälle nicht in Frage.

MfG

den Schaden kannst Du über Deine persönliche
Privathaftpflichtversicherung abwickeln

Hi und hä?

Schon mal was von der Benzinklausel gehört?
Genau die, die solche Fälle ausschließt.

Q-Gruß

Hallo,

nein, habs gerade eben nachgelesen, was darunter fällt.

Auch las ich, daß in einem solchen Falle das Fahrzeug als „gekauft“ gilt, wenn man es zerdeppert. Wird aber auch an den Haaren beigezogen sein, oder ?

MfG

Auch las ich, daß in einem solchen Falle das Fahrzeug als
„gekauft“ gilt, wenn man es zerdeppert. Wird aber auch an den
Haaren beigezogen sein, oder ?

Hi,

halte ich für Nonsens.

Wer den Schaden zahlt? Bei Händlern, da hat der Händler die schlechteren Karten bei leichter Fahrlässigkeit, wenn nichts vorher vereinbart wurde. Privat da ist es imho ein Glücksspiel vor Gericht. Kann in beide Richtungen gehen solange es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt.

Q-Gruß

Hallo,

beim Autohändler kann man davon ausgehen, dass der Wagen mit VK abgesichert. Auch wenn das nicht der Fall sein sollte zahlt man i.d.R. nur die SB, die aber durchaus im 4-stelligen Eurobereich sein kann.

Beim Privatverkauf sollte man auf jeden Fall vorher den Versicherungsschutz abklären. Ist der Wagen VK versichert, dann zahlt man die SB und muss zusätzlich „Schadenersatz“ für höhere, zukünftige Beiträge zahlen.

Generell geht so etwas aber eigentlich immer über ein Gericht, d.h. es können auch mal „komische“ Urteile gesprochen werden.

Beste Grüße
Guido

P.S.: Auch wenn es so aussieht, dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern spiegelt nur meine Meinung wieder.