mich würde es interessieren wie es sich versicherungstechnisch verhält wenn jemand eine Probefahrt bei seinem Autohändler macht und auf dieser Fahrt einen Unfall hat (Schuldhaft, ohne Schuld; mit Personenschaden, ohne PS).
Gibt es einen Unterschied ob eine Probefahrt mit einem 10.000 € oder einem 100.000 € Auto handelt?
genau so wie mit einem auto, dass auf dich versichert ist. daten austauschen, ggf. pozilei und/oder krankenwagen rufen, mit dem händler sprechen, den schaden melden, fertig. der kfz-wert ist unerheblich. i.d.r. sollte das kfz vollkasko-versichert sein. steht im mietvertrag!
meistens ist eine selbstbeteiligung fällig.
i.d.r. sollte das kfz
vollkasko-versichert sein. steht im mietvertrag!
Und wenn nicht? Was wenn es keinen Miet(?!)vertrag gibt, wie bei Probefahrten nicht unüblich? Sitzt man dann auf 100.000 EUR Schulden? Ich glaube das ist es, was der Fragesteller wissen wollte und was mich auch interessiert.
Und wenn nicht? Was wenn es keinen Miet(?!)vertrag gibt, wie
bei Probefahrten nicht unüblich?
Vertrag kommt imho durch konkludente Handlung (Einigung und Übergabe) zustande
Sitzt man dann auf 100.000
EUR Schulden?
Nein, auf 300.- € (Selbstbehalt)
Für den Kaufinteressenten ist es unerheblich, ob eine VK bestanden hat oder nicht. Wurde schon mal (OLG) entschieden. Der Interessent kann eine VK mit 300.- € SB unterstellen. Ich finde momentan das Urteil nicht auf die Schnelle.