Probelme mit Handyanbieter und Inkasso

Hallo,

Ein bekannte Handyanbieter verlangt Kosten für Telefone und Daten von ca 50 Euro, aber gibt es leider keine schriftliche Rechnung dazu. Die online Rechnung sind für den Kunde auch nicht sichtbar.
Der Kunde hat dann eine FAx geschrieben dass die Rechnung freigeschaltet werden sollen und nach 3 Monate kam eine Antwort dass die Rechnung freigeschaltet worden sind und könnte man herunterladen.
Innerhalb diesen Zeitraum, hat der Anbieter, den Fall zum Inkasso weitergeleitet.
Jetzt will das Inkasso, nicht nur den Rechnungsbetrag sondern auch eigene Kosten von ca 60 Euro. Der Handyanbieter sagt, dass der Fall beim Inkasso liegt und werden uns nicht zuhören. Das Inkasso bleibt stur und bedroht mit Gerichtsverfahren. Also in zwischen ist der Kunde gequetscht.
Was könnte man hier machen?

Vielen Dank.

Hallo!

Das Wichtigste fehlt !
nachdem man nun die Rechnung einsehen konnte,war die Forderung nun berechtigt oder nicht ?
Wenn berechtigt,dann war sie auch fällig zu Zahlung.

Und dann hat man alle Kosten zu tragen,die inzwischen aufgelaufen sind,schließlich hat man es doch selbst verschuldet,das nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Zwar ist die Rechnung erst fällig,wenn man eine Rechnung erhalten hatte und die auf Richtigkeit prüfen konnte.
Aber es wird ganz bestimmt in den Geschäftsbedingungen des Handyvertrages vereinbart gewesen sein,es gibt nur Online-Rechnung.

mfG
duck313

Hallo!

Das Wichtigste fehlt !
nachdem man nun die Rechnung einsehen konnte,war die Forderung
nun berechtigt oder nicht ?
Wenn berechtigt,dann war sie auch fällig zu Zahlung.

Und ab wann?

Und dann hat man alle Kosten zu tragen,die inzwischen
aufgelaufen sind,schließlich hat man es doch selbst
verschuldet,das nicht rechtzeitig gezahlt wurde.

Aber wenn doch keine Rechnung vorlag, weil auf der Internetseite hinter dem link eben keine Rechnung zu sehen war?

Zwar ist die Rechnung erst fällig,wenn man eine Rechnung
erhalten hatte und die auf Richtigkeit prüfen konnte.
Aber es wird ganz bestimmt in den Geschäftsbedingungen des
Handyvertrages vereinbart gewesen sein,es gibt nur
Online-Rechnung.

Genau! Und so wie ich das verstanden habe, wurde die online-Rechnung nicht zur Verfügung gestellt. Also warum müsste der Schuldner für die Inkasso-Kosten aufkommen, bzw. warum war er denn überhaupt schon in Verzug? Das magst Du mir doch bitte mal erklären?!

Gruß
T.

Schritte :

  1. Januar : Kosten von ca. 50 Euro von einem bekannte Mobilfunkanbieter verlangt.
  2. Januar : Kunde will die Rechnungen sehen. Wurde per FAX übermittelt.
  3. Feb und März : Kam zwei mal die Mahnungen inszwischen und der Kunde hat mit Kundenbetreung telefoniert ( leider nicht schriftlich ) . Wurde gesagt dass die Anfrage ( FAX ) in Bearbietung ist.
  4. April : kam die Antwort vom Handyanbieter. Kunde sieht die Rechnung und bezahlt sie.
  5. April : Gleichtzeitig kam den Inkassobrief und wird das Inkasso Rechnungbetrag + Inkassogebühr haben.
  6. Kunde reagiert und sagt, das den Rechnungsbetrag schon bezahlt worden sind.
  7. INkasso schickt eine neuen Brief nur mit Inkassogebühr und bedroht auf Gerichtsverfahren wenn nicht bezahlt wird.

Ist der Kunde verpflichtet die Inkassogebühr auch noch zu bezahlen was parallel der Handyanbieter weitergeleitet hatte? Was soll der Kunde jetzt ans Inkasso antworten?

Grüße

Hallo,

Die online Rechnung sind für den Kunde auch
nicht sichtbar.

Normalerweise muss man sich beim Anbieter einloggen, um an die Rechnung zu kommen. Bei manchen Anbietern wird der Zugang bei längerer Inaktivität gelöscht und man muss sich neu anmelden. Möglich!

Der Kunde hat dann eine FAx geschrieben dass die Rechnung
freigeschaltet werden sollen und nach 3 Monate kam eine
Antwort dass die Rechnung freigeschaltet worden sind und
könnte man herunterladen.

klingt irgendwie komisch, also ist dem Kunden die Rechnung erst dann zugegangen? Wenn die Forderung besteht, bezahlen und gut ist, ohne die Nebenkosten der Inkasso.
Wenn der Kunde aus Schludrigkeit die Rechnung nicht online abgerufen hat, ist das Dummheit und er MUSS ALLES zahlen, dann sollten auf jeden Fall ein oder zwei Mahnungen vorausgegangen sein!

Müssen bei Abschluss eines Handyvertrages nicht die persönlichen Daten incl. Bankverbindung angegeben werden?

Leider ist nur dieser Sachverhalt bekannt, sind noch Vorkommnisse vorhanden, die nicht bekannt sind?
mfg

Nachtrag
Man bekommt die Rechnungsankündigung incl. Link auf die E-Mailadresse; bei mir jedenfalls.

Schlaue Frage sind willkommen bevor man zu einer Schlussfolgerung kommt.

Inkasso… ich liebe es.

-> Ab wann darf ein Inkasso unternehmen überhaupt fordern?

Das erste was ein Inkasso Unternehmen machen muß ist nach BgB§174 die orginal Vollmacht zuzusenden.
Macht es das nicht, hat das Inkasso noch keinerlei rechtshandhabe.

Ich gehe mal davon aus, das der Lappen nicht mitversendet wurde?
Wenn die Vollmacht nicht mitgesendet wurde: Weiterlesen.
Wenn sie mitgesendet wurde: Klar… umgehend zahlen.

Wenn keine Vollmacht vorliegt und irgend ein Hans&Franz Geld haben will, muß er nachweisen können, das er berechtigt ist die Forderung für Dritte einzufordern. Wenn das nicht der fall ist schreibt man einen kurzen freundlichen Einzeiler per Einschreiben zurück: Hiermit erkenne ich die Forderung in Höhe von X nicht an, da die Orginal Vollmacht nach BgB §174 nicht vorgelegt wurde.
Mit feindlichen grüssen.

Das bedeutet, das man die Forderung nicht anerkannt hat.
Die Rechtskräftigkeit der Forderung wurde noch nicht bestätigt, da das Inkasso nicht nachweisen konnte das es überhaupt berechtigt ist Geld für Dritte Personen einzutreiben.

Man darf nur nicht den Fehler begehen und die Forderung in irgendeiner Weise anerkennen.
Sei es durch Ratenzahlung oder anderem Schriftverkehr der darauf schliessen lässt, daß das Inkasso Unternehmen rechtskräftig agiert.

Da sollte man lieber am selben tage zur Bank gehen und die Hauptforderung nebst Mahnkosten und zinsen begleichen.

Sollte jetzt das Inkasso endlich mal die Vollmacht rüber rücken, schreibt man freundlich zurück das die Forderung unlängst beglichen wurde.

Meist reicht das aus. Seltenst kann es aber passieren, daß ein windiges inkasso trotzdem Versucht noch Geld aus der Angelegenheit zu schlagen.
Sollte einem wieder erwarten ein gelber Schein (Titel) ins Haus fliegen, sofort ablehnen mit der Begründung daß das Inkasso die Vollmachen zu spät oder gar nicht übersendet hat und die Forderung nicht anerkannt wurde.
da wird sich kein gericht der Welt mit beschäftigen und man kann das Inkasso immer noch wegen Betruges anzeigen.

(Persönliche Anmerkung: Das ganze habe ich in der Form 6-7x hinter mir und habe bis heute nicht einen Pfennig Inkassogebühren gezahlt. Mahnkosten Ja, Zinsen: Ja… Inkasso Kosten? NEIN)

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Danke, Absolut richtig

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

Wie sieht es eine Vollmachturkunde aus ? Muss es so wie ein Wort „Vollmacht“ in einen DIN A4 Papier stehen? Muss es mit Original Unterschrift vorgesehen werden oder maschinelle Ausdruck reicht aus?

Es muß das Orginal Schriftstück sein. Eine Kopie oder ein Fax reicht nicht aus.
Das ganze ist auch schon vom BGH und dem LAG in Düsseldorf bestätigt wurden.

Die Vollmacht ist die Abtretungserklärung. Sie muß beinhalten das Vertragspartner A ( der Gläuber), Firma B (Inkasso) beauftragt von Herrn C (Dem Schuldner) das Geld einzutreiben.

Also im wahrsten Sinne das Wortes: Der orginale „Auftragsschein“ mit Unterschrift.

Aber es wäre mir neu daß dort expliziet das Wort „Vollmacht“ stehen muss.

es steht in dem Blatt wie

Aktenziechen: xxxx
Inkassoaugtraggeber : Firma Inkasso
Forderung der Firma Gläuber
Sachbearbeiterin :
Telefon durchwahl:

Hallo Schuldner,

…und dann die Rechnung Zahlen und dann die übliche, wenn man bis danhin nicht zahlt, wird noch teuerer usw…

Mfg,
Original Unterschrift vom Firma Inkasso
Unten die Bankkonto Nummer

Nirgendswo steht so wie du geschrieben hast:
Firma Gläuber beauftragt Firma Inkasso das Geld vom Schuldner einzutreiben.
Kann man hier vielleicht einen Link oder so was für ein Beispiel Vollmachturkunde verweisen? Eigentlich sollte doch in der Vollmachturkunde die Unterschriften von der Firma Gläuber haben oder nicht?

So wie ich das lese, ist daß das das normale Schreiben vom Inkasso,
daß der Verein geld sehen will.
Aber bei weitem keine Vollmacht, die Aussagt das sie berechtigt sind forderungen einzutreiben.

Die Vollmacht ist die Abtretung der Forderung an das Inkasso.

"Hiermit beauftragen wir, „Gläubiger“ (Handydienstleister)
die Firma X (inkasso)
die offenen Forderungen in Höhe von $$$ vom „Schuldner“ (Dir)
einzufordern.
>Unterschrift Gläubiger Und dieser Auftrag ist dann die Vollmacht.

Jetzt muß man aber aufpassen, nicht reagieren kommt einem Schuldeingeständniss gleich.
Es heisst nicht das man solche Briefe vom Inkasso einfach in den Papierkorb wirft. Man sollte darauf immer zeitnah reagieren.

Ich hoffe das ist so etwas verständlicher.