Probestudium

Hallo,

vielleicht weiß der ein oder andere etwas hierzu:

Angeblich soll es mit einem Probestudium möglich sein, dass Realschul-Absolventen nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium an einer Universität aufnehmen.
Die ersten Semester studiert man „auf Probe“; erreicht man in Klausuren einen bestimmten Notendurchschnitt und schafft man bestimmte Scheine, so kann man regulär weiterstudieren, wobei die Scheine aus den Probesemestern angerechnet werden.

Nun meine Fragen:

  • Reicht wirklich abgeschlossene Berufsausbildung, oder muss man (wie bei der Begabtenprüfung) ein Mindestalter erreicht haben und eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet haben?!

  • Welche TUs bieten ein solches Probestudium für Physik (Spezialisierung Theoretische Physik) an?

zu mir:

  • Realschulabschluss 2000 mit 1,3
  • Berufsabschluss Fachinformatiker nächstes Jahr im Juli (Note dürfte 1 - 2 werden)
  • umfangreiche Physikkenntnisse auf Uni-Niveau vorhanden - auch an der Mathematik dürfte es nicht scheitern :smile:

Hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen!

Grüße und schon mal vielen Dank!
Nina

Hallo Nina,

theoretisch ist das möglich: Ja. Ich rate Dir, auf der Homepage der Universität Deiner Wahl unter dem Schlagwort „Gasthörer“ nachzusehen, welche Voraussetzungen Du bringen musst. Ein Wermutstropfen ist bei den meisten Unis hier jedoch, dass Gasthörer keinerlei Prüfungen ablegen dürfen und zumeist nur für Studiengänge ohne NC zugelassen sind. Das schränkt ein einschlägiges Studium natürlich immens ein.

Viele Grüße
Jana

Hallo Nina,

Angeblich soll es mit einem Probestudium möglich sein, dass
Realschul-Absolventen nach abgeschlossener Berufsausbildung
ein Studium an einer Universität aufnehmen.
Die ersten Semester studiert man „auf Probe“; erreicht man in
Klausuren einen bestimmten Notendurchschnitt und schafft man
bestimmte Scheine, so kann man regulär weiterstudieren, wobei
die Scheine aus den Probesemestern angerechnet werden.

Nun meine Fragen:

  • Reicht wirklich abgeschlossene Berufsausbildung, oder muss
    man (wie bei der Begabtenprüfung) ein Mindestalter erreicht
    haben und eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet haben?!

  • Welche TUs bieten ein solches Probestudium für Physik
    (Spezialisierung Theoretische Physik) an?

da Bildung Ländersache ist, gehen hier die Regelungen von Bundesland zu Bundesland auseinander.

So gibt es z.B. in einigen Bundesländern die Möglichkeit als Meister oder Techniker die entsprechende Disziplin an einer Fachhochschule zu studieren.

Von der Fernuni Hagen ist mir bekannt, dass sie ein Probestudium anbieten - so in der Art wie Du es beschrieben hast.

Die Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik bietet einen Aufnahmetest für Studieninteressenten ohne Abi an.

Konkret für Physik an einer Uni wüsste ich jetzt nichts. Kontakte doch einfach mal einige der für Dich in Frage kommenden Hochschulen.

Viele Grüße,

Guido Strunck

Hi Nina,

zu meiner Zeit war es so, daß die einzelnen Hochschulen sich, im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes, Satzungen gegeben haben, in denen genau geregelt war, ob und wenn ja wie die Aufnahme von Nichtabiturienten zu handhaben sei.

Du mußt Dich also an die Uni oder FH Deiner Wahl wenden um zu erfahren, ob es überhaupt geht und wenn ja wie.

Damals waren die Bedingungen recht haarig und nur schwer zu erfüllen, aber an Details kann ichmich nicht mehr erinnern

Gandalf

Hallo Jana!

zumeist nur für Studiengänge ohne NC zugelassen sind. Das
schränkt ein einschlägiges Studium natürlich immens ein.

Bei mir gäb’s keinen NC (soweit ich weíß, hat Physik keinen NC, oder?!)

Das wär also nicht das Problem.

Grüße,
Nina

Hallo,

ich hab jetzt nochmal etwas im Netz gestöbert.
Zur Zulassung wird mind. 3 (meist 5) Jahre Berufstätigkeit erwartet, und zwar Berufstätigkeit NACH Abschluss der Ausbildung…
(Da ist für mich BOS sinnvoller: dauert zwei Jahre!)

Von Möglichkeiten direkt nach der Ausbildung hab ich nix gefunden :frowning:

Na gut, werd ich diejenige die mir das erzählt hat nochmal genauer fragen!
Und die in Frage kommenden Unis mal kontaktieren :smile:
(TU’s, nicht FH’s, denn Physikstudium an einer FH geht nicht so sehr in die Richtung, die mich besonders interessiert)

Grüße,
Nina

Hallo Nina!

Das Studieren ohne Abitur, wie wir das nennen, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt aber die ibv-Nachrichten, eine Publikation aus der Bundesanstallt für Arbeit, die irgendwann zwischen 2000 und 2002 einen dicken Sonderdruck zu den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer herausgegeben hat. Das genaue Datum müsste ich erst recherieren. Die ibv-Nachrichten kannst du vielleicht über dein örtliches Arbeitsamt einsehen? Versuche es da mal im BIZ (Berufsinfo-Zentrum).

In Rheinland-Pfalz ist es grob gesprochen so, dass man einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernt haben muss und diesen mit mind. 2,5 abgeschlossen haben muss, dann muss man 3 Jahre Berufstätigkeit im erlernten Beruf nachweisen und als 3. muss die zuständige Stelle an der Uni, an der du das Probestudium aufnehmen willst, einen Zusammenhang herstellen können zwischen dem, was du gelernt und gearbeitet hast und dem, was du studieren möchtest. Danach kann man zum Probestudium zugelassen werden. Man muss 4 Semester lang die für das Fach üblichen Leistungsnachweise erreichen. Dann darf man weiterstudieren. Erreicht man sie nicht, fliegt man.

MfG
Susanne Mensah

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Hallo Susanne!

In Rheinland-Pfalz ist es grob gesprochen so, dass man einen
anerkannten Ausbildungsberuf erlernt haben muss und diesen mit
mind. 2,5 abgeschlossen haben muss, dann muss man 3 Jahre
Berufstätigkeit im erlernten Beruf nachweisen und als 3. muss
die zuständige Stelle an der Uni, an der du das Probestudium
aufnehmen willst, einen Zusammenhang herstellen können
zwischen dem, was du gelernt und gearbeitet hast und dem, was
du studieren möchtest. Danach kann man zum Probestudium
zugelassen werden. Man muss 4 Semester lang die für das Fach
üblichen Leistungsnachweise erreichen. Dann darf man
weiterstudieren. Erreicht man sie nicht, fliegt man.

Diese Regelungen scheinen auch anderswo zu gelten.
Ausbildung abgeschlossen, gewisse Zeit der Berufstätigkeit, Zusammenhang Studium Ausbildung.

Angeblich soll es in Bayern auch die Möglichkeit geben, die Berufstätigkeit auszulassen; soll heißen, gleich nach der Ausbildung ins Studium starten.

Na ja, werd mich diesbezüglich noch mal schlau machen!

Viele Grüße,
Nina

Bei mir gäb’s keinen NC (soweit ich weíß, hat Physik keinen
NC, oder?!)

Das kommt immer auf die Uni und das Anfangssemester an - als ich anfing, Physik zu studieren (Herbstsemester 1992), war der NC hier in HD bei 1.3. Von Kollegen habe ich oft andere Zahlen geh"ort, oder auch, dass es gar keinen gab (war wohl sp"ater auch hier der Fall).

Das durfte aber in Deinem Fall egal sein, oder? Du willst ja nicht Gasth"orer werden, sondern unter ganz anderen Zulassungsbedingungen richtig studieren, oder?

Das durfte aber in Deinem Fall egal sein, oder? Du willst ja
nicht Gasth"orer werden, sondern unter ganz anderen
Zulassungsbedingungen richtig studieren, oder?

Genau!

Grüße,
Nina