Ich möchte mich in Zukunft mit dem 10 Millionsten Webshop selbstständig machen.
Vorher möchte ich aber per Ebay Sofortkauf ausprobieren, inwiefern sich das Zeug verkaufen lässt.
Ich habe dort einen Privataccount und möchte jetzt ca. 30 (verschiedene)Produkte einer Produktgruppe unter die Leute bringen.
Also, bei ebay erstmal wirklich nur die 30, möchte auch noch nix anmelden etc., weil ich erst mal gucken will, ob sich das überhaupt verkauft.
Geht das? 30 eindeutig nicht als „Dachbodenfund“ deklarierbare Produkte als Privatperson verkaufen? Aber dafür kann ich ja nun nicht extra ein Gewerbe anmelden…?
Danke für Tipps, hoffe, es war das richtige Brett…
LG
Maria
Ich möchte mich in Zukunft mit dem 10 Millionsten Webshop
selbstständig machen.
Einsicht ist der erste Weg zur BEsserung:wink:
Vorher möchte ich aber per Ebay Sofortkauf ausprobieren,
inwiefern sich das Zeug verkaufen lässt.
Das halte ich für ein durchaus sinnvolles Vorgehen, bevor man sich in die Kosten stürzt.
Geht das? 30 eindeutig nicht als „Dachbodenfund“ deklarierbare
Produkte als Privatperson verkaufen? Aber dafür kann ich ja
nun nicht extra ein Gewerbe anmelden…?
Wenn ich mir die Definition bei Wikipedia so anschaue, dann möchte ich dir zustimmen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
So aus dem Bauch:
Gegen so einen einmaligen Probelauf ohne Anmeldung als Gewerbe spricht IMHO nichts. Eine ganz andere Frage ist es, ob eine solche Aktion sinnvolle Aussagen über den Markterfolg liefern kann.
Geht das? 30 eindeutig nicht als „Dachbodenfund“ deklarierbare
Produkte als Privatperson verkaufen? Aber dafür kann ich ja
nun nicht extra ein Gewerbe anmelden…?
Wenn ich mir die Definition bei Wikipedia so anschaue, dann
möchte ich dir zustimmen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit,
die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer
mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Das was du vorhast, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Also musst du
auch die hierfür notwendigen Anforderungen erfüllen. Ein Verkauf als
Privat geht nicht.
So aus dem Bauch:
Gegen so einen einmaligen Probelauf ohne Anmeldung als Gewerbe
spricht IMHO nichts.
Also schnell mal 30 hochpreisge Technikartikel ohne Gewährleistung
und Steuer verkaufen??
Das Gewerbe muß mit einer gewissen Nachhaltigkeit, der sogenannten Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht, betrieben werden. Die Fortsetzungsabsicht fehlt z. B. bei einmaligem Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatvermögen. Dauerhaft ist dagegen die Saisontätigkeit._
Die Fortsetzungsabsicht scheint mir doch gegeben. Das war der Punkt, der mich zweifeln ließ.
Was denn nun? Also, diese 30 (keineswegs hochwertige Technik-)Produkte verkaufe ich einmalig per Ebay, zur Probe. Sollte alles gut gehen, werde ich ein Gewerbe anmelden und einen shop eröffnen (nicht bei ebay).
Bei diesen 30 Artikeln wird der Gewinn 200,- nicht überschreiten. Und nur dafür müsste ich echt ein Gewerbe anmelden? Für die läppischen 200 Euro? Da bezahl ich ja bald mehr an Gebühren…?
Bitte um nochmalige antwort.
Danke
Maria