Nach Ablauf der Probezeit läuft auch der Vertrag aus.
Nun kommt es:
Der Arbeitgeber meldet sich kurz vor Ablauf mit ein Schreiben.
Vertragsverlängerung inkl. 6 Monate Probezeit.
Das ganze macht der Arbeitgeber dann 3 mal so das man auf eine Probezeit von 18 Monaten kommt.
Und das bei einen ganz einfachen Job als Reinigungskraft.
Das ganze macht der Arbeitgeber dann 3 mal so das man auf eine
Probezeit von 18 Monaten kommt.
Und das bei einen ganz einfachen Job als Reinigungskraft.
Kann und darf das sein?
Das kann der AG so oft machen wie es ihm gefällt. Nur wird ihm das im Falle einer Kündigung (falls überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist) nichts nützen.
‚‚Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten , kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.‘‘ http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
… das kann der AG nicht einzelvertraglich ‚‚kicken‘‘
‚‚Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.‘‘ http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html
… lääst sich auch nicht einzelvertraglich aushebeln.
Die Art der Tätigkeit des AN spielt dabei übrigens keine Rolle.
du hast übersehen, dass es hier um Befristungen geht, so dass § 14 Abs. 2 TzBfG eingreifen kann, egal ob das jetzt Probezeit heißt oder nicht.
Entscheidend ist, ob es eine Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber gab und ob die weiteren Verträge Verlängerungen sind im Sinne des $ 14 Abs. 2 TzBfG oder neue Verträge, die von dem vorherigen Vertrag abweichende Bedingungen enthalten (abgesehen von der Laufzeit).
Hmmm, so viel ich weiß müsste dann zwischen dem alten und neuen Vertrag min 1 Monat liegen, aber auch so würde keine neue Probezeit begründet sein, da der mann ja schon 6 Monate auf der Stelle tätig war. Ich würde dies als fiesen trick hinstellen, dass der AG die verkürzte Kündigungsfrist in der Porbezeit ausnutzen kann sollte es Eng werden … So wie Du das schilderst, handelt es sich ja um einen befristeten Vertrag und nicht um einen unbefristeten. Möchte der AG wieder einen befristeten vertrag, dann muss der (glaubeich) wie soch gesagt 1 Monat ausgesetzt haben, ansonsten hätte der Mann Anspruch auf entfristung und übernehme in ein reguläres Arbeitsverhältnis
Das Gesetz sagt sinngemäß, eine Probezeit kann vereinbart werden von mind 3 Wochen und höstens 6 Monaten
du hast übersehen, dass es hier um Befristungen geht,
Nein, hab ich nicht. Sonst hätte ich wohl kaum die Bemerkung in Klammern gemacht, dass überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart sein muss.
so dass
§ 14 Abs. 2 TzBfG eingreifen kann, egal ob das jetzt Probezeit
heißt oder nicht.
Da wäre ich mir - nach nochmaligem Durchlesen der Ursprungsfrage - nicht mehr ganz sicher.
Der Fragesteller schrieb:
‚‚Der Arbeitgeber meldet sich kurz vor Ablauf mit ein Schreiben.
Vertragsverlängerung inkl. 6 Monate Probezeit.‘‘
… Was bitte ist denn mit ‚‚Schreiben‘‘ gemeint? Hat er dem AN - einseitig - mitgeteilt, dass sich der Vertrag (+ Probezeit) verlängert? Wenn dem so wäre, dann wären wir schon lange beim unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Hier kann nur der Fragesteller Klarheit schaffen!
Das Gesetz sagt sinngemäß, eine Probezeit kann vereinbart
werden von mind 3 Wochen und höstens 6 Monaten
Für Arbeitnehmer sagt das Gesetz dazu gar nichts. Das geht im § 622 BGB (Kündigungsfristen) lediglich davon aus, dass mit einer kürzeren [Kündigungs-]Frist bei vereinbarter Probezeit gekündigt werden kann.
Man könnte also auch [einzelvertraglich] eine Probezeit von z.B. 1 Jahr vereinbaren … was allerdings sinnfrei wäre, da nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr mit der verkürzten Frist (2 Wochen) gekündigt werden kann.
Bei Ausbildungen nach dem BBiG z.B. gibt der Gesetzgeber tatsächlich klares bezüglich Probezeit vor (’‚Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.‘’ … § 20 BBiG), aber das nur so nebenbei, da wir in diesem thread nicht von einem Ausbildungsverhältnis reden.