Probezeit

Was ist der sinn der Probeteit und was kann dazu füren das der ausbildungs vertrag aufglöst wird

Hi löhle (Grüßen wird hier immer noch gern
gesehen)

Was ist der sinn der Probeteit und was kann dazu füren das der
ausbildungs vertrag aufglöst wird

In der Probezeit kann man schauen, ob die Zusammenarbeit
funktioniert, ob man miteinander reden kann, ob der Azubi
engagiert ist oder ein fauler Sack, ob er talentiert ist oder
talentfrei usw. Ist er es nicht, dann braucht man sich solch
einen Auszubildenden auch nicht drei Jahre ans Bein binden.

Ein Ausbildungsvertrag kann aufgelöst werden, wenn eine Seite ständig gegen Regeln verstößt: Wenn der Azubi bspw. ständig zu spät
kommt, seine Arbeit nicht macht, sich weigert bestimmte
Arbeiten auszuführen, Kunden vergrault, in die Kasse greift
oder Sachen mitgehen lässt usw. Oder wenn der Ausbilder dem Azubi nichts beibringt, den Lohn nicht oder nicht regelmäßig oder zuwenig ausbezahlt, dem Azubi ständig Überstunden abverlangt oder zu Tätigkeiten heranzieht, die mit der Ausbildung nichts zu tun haben.

Normalerweise muss dann ein Aufhebungsvertrag von beiden
Seiten unterschrieben werden, kündigen kann weder der
Ausbilder noch der Azubi einfach so. Jedenfalls ist es im
Handwerk so. Wie es in Handel oder Industrie ist weiß ich
nicht.

LiebeGrüßeChrisTine

Normalerweise muss dann ein Aufhebungsvertrag von beiden
Seiten unterschrieben werden, kündigen kann weder der
Ausbilder noch der Azubi einfach so. Jedenfalls ist es im
Handwerk so. Wie es in Handel oder Industrie ist weiß ich
nicht.

Falsch!!!

Es ist egal, ob die Ausbildung über die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer läuft. Gesetz ist Gesetz und zählt in der gesammten BRD!!!

Dies ist geregelt in §22 Abs.1 BBiG

Absatz 1: Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Und das von beiden Seiten!!

Gruss Daniel

Guten Abend, freundlicher Mittexter!!

Normalerweise muss dann ein Aufhebungsvertrag von beiden
Seiten unterschrieben werden, kündigen kann weder der
Ausbilder noch der Azubi einfach so. Jedenfalls ist es im
Handwerk so. Wie es in Handel oder Industrie ist weiß ich
nicht.

Falsch!!!

Oh toll. Du meinst, du hast endlich mal jemanden bei einem Fehler erwischt! Wahnsinn!

Es ist egal, ob die Ausbildung über die Handwerkskammer oder
die Industrie- und Handelskammer läuft. Gesetz ist Gesetz und
zählt in der gesammten BRD!!!

Dies ist geregelt in §22 Abs.1 BBiG

Absatz 1: Während der Probezeit kann das
Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer
Kündigungsfrist gekündigt werden.

Dann lies mal bitte mein Posting genauer.
Ich hab die Fragen des UP *Welchen Sinn die Probezeit macht* und *was kann dazu führen, dass der Ausbildungsvertrag gekündigt wird* getrennt beantwortet. Und keineswegs falsch. Der Zusammenhang ist nicht ganz deutlich geworden und dass es in der Probezeit keiner Kündigungsgründe bedarf, das räume ich gerne ein.

Du brauchst hier nicht gleich so aufzutrumpfen. Wir alle wollen helfen und schätzen gute Umgangsformen.

Schönen Abend noch

LGChrisTine

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Hallo Löhle,

Was ist der sinn der Probeteit und was kann dazu füren das der
ausbildungs vertrag aufglöst wird

in der Probezeit kann man sich gegenseitig! begutachten und prüfen, ob man zueinander passt.
Dinge wie z.B.

* Höflichkeit (Grüßen, auch in der Schriftform gehört dazu)
* Sich bemühen einen einigermaßen verständlichen und lesbaren Text zu formulieren.
(Du solltest so was auch durchaus in Internetforen üben!)

Können zu dieser Begutachtung gehören.

Wenn in der Probezeit der Vertrag gekündigt wird, bedarf es keiner bestimmten Begründung, aber auch das auf Gegenseitigkeit.

Gandalf

Guten Tag.

Normalerweise muss dann ein Aufhebungsvertrag von beiden
Seiten unterschrieben werden, kündigen kann weder der
Ausbilder noch der Azubi einfach so. Jedenfalls ist es im
Handwerk so. Wie es in Handel oder Industrie ist weiß ich
nicht.

Mitnichten und ohneneffen. Der Azubi kann auch nach der Probezeit kündigen (Handel, Handwerk, Industrie … ist Banane).

Berufsbildungsgesetz, §22

Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten
einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
    einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist
    von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung
    aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
    ausbilden lassen wollen.

    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den
    Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
    erfolgen.
    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund
    ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden
    Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
    als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes
    Güteverfahren vor einer außergerichtlichen
    Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung
    der Lauf dieser Frist gehemmt.

GEK

Hallo,

viele denken, dass man durch gute technische Leistungen die Probezeit sicher übersteht und dann überrascht sind, wenn sie auf einmal gehen dürfen.

Als ich damals meine Ausbildung begann, hat meine Firma den leistungsmäßig besten Azubi entlassen und die Schlechtesten behalten. Begründung: es hat die Ausbilder nicht gefallen, wie er sich seinen Mit-Azubis gegenüber verhalten hat.

Die technische Leistung ist in der Probezeit eher an 2. Stelle. Die Probezeit dient dem Arbeitgeber hauptsächlich dazu, das soziale Verhalten der Azubis „auszulooten“.

Hallo (ganz freundlich gesagt)

Normalerweise muss dann ein Aufhebungsvertrag von beiden
Seiten unterschrieben werden, kündigen kann weder der
Ausbilder noch der Azubi einfach so. Jedenfalls ist es im
Handwerk so. Wie es in Handel oder Industrie ist weiß ich
nicht.

Falsch!!!

Oh toll. Du meinst, du hast endlich mal jemanden bei einem
Fehler erwischt! Wahnsinn!

Ich habe dich zitiert und lediglich ein Wort geschrieben. Weiss nicht was daran schlimm sein soll. Wenn ich dich persönlich getroffen habe, tut mir das leid. Ich entschuldige mich. Es war jedoch keine Absicht.
Jedoch sollte man Dinge schreiben, die man auch weiss oder so kommentieren, dass man es nicht genau weiss. Du hast geschrieben, das es so ist und nicht das es so sein könnte. Somit machst du falsche Angaben und ich habe dich darauf hingewiesen, so dass der Fragesteller direkt sehen kann, welche Antwort er verwenden kann.

Es ist egal, ob die Ausbildung über die Handwerkskammer oder
die Industrie- und Handelskammer läuft. Gesetz ist Gesetz und
zählt in der gesammten BRD!!!

Dies ist geregelt in §22 Abs.1 BBiG

Absatz 1: Während der Probezeit kann das
Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer
Kündigungsfrist gekündigt werden.

Dann lies mal bitte mein Posting genauer.

ich habe alles ganz genau gelesen und auch verstanden.

Ich hab die Fragen des UP *Welchen Sinn die Probezeit macht*
und *was kann dazu führen, dass der Ausbildungsvertrag
gekündigt wird* getrennt beantwortet. Und keineswegs falsch.

Das habe ich ja auch nicht gesagt! Ich habe den zietierten Text als falsch bezeichnet. Mehr nicht.

Der Zusammenhang ist nicht ganz deutlich geworden und dass es
in der Probezeit keiner Kündigungsgründe bedarf, das räume ich
gerne ein.

Nicht die Kündigungsfristen vergessen…

Du brauchst hier nicht gleich so aufzutrumpfen. Wir alle
wollen helfen und schätzen gute Umgangsformen.

Ich trumpfe nicht auf, es ist mein Job! Ich muss soetwas wissen, weil mir sonst die Azubis auf der Nase tanzen würden. Zudem habe ich den Gesetzestext genannt. Ein totsicheres Ding also. Schlimm wenn man nicht verlieren kann.

Gruss Daniel