Wenn ein AN in der Probezeit trotz einer zwei wöchigen Kündigungsfrist, fristlos kündigt. Steht dem AN dann trotzdem ein Arbeitsentgeld bis zum letzten Arbeitstag zu, oder dürfen die letzten zwei Wochen einfach abgezogen werden?
Guten Abend.
Es fällt mir schwer, hier nicht zu spotten, gebe ich zu.
Wenn ein AN in der Probezeit trotz einer zwei wöchigen
Kündigungsfrist, fristlos kündigt.
Dann hat wer den Vertrag nicht eingehalten?
Steht dem AN dann trotzdem ein Arbeitsentgeld t bis zum letzten
Arbeitstag zu, oder dürfen die letzten zwei Wochen einfach abgezogen
werden?
Derjenige, der einen Vertrag bricht, muss sich glücklich schätzen, wenn er dafür nicht zusätzlich in Regress genommen wird. Das gilt für Arbeits- wie auch für alle anderen Verträge. Das „Abziehen“ der zwei Wochen ist ja auch kein „Abziehen“: Es wurde nix geleistet, also gibts auch kein Geld …
Achtung, Ausnahme : Das Recht zu einer außerordentlichen , vulgo fristlosen, Kündigung, steht natürlich dem Arbeitnehmer dann offen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
Hat der AN in diesem Beispiel also jeden Morgen zur Begrüßung erst einmal einen körperlichen Verweis empfangen, gilt das oben Gesagte nicht. An eine außerordentliche Kündigung werden jedoch regelmäßig verschärfte Anforderungen gestellt - „einfach so“ wegbleiben ist also nicht rechtens.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo Eillicht
Es fällt mir schwer, hier nicht zu spotten, gebe ich zu.
Was hat das Wort „hier“ denn da zu suchen?
:o)
Gruß,
LeoLo
OT: Grrr … owT
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