Probezeit

Hallo,

ein Arbeitnehmer A hat letztes Jahr ein neues Angestelltenverhältnis begonnen. Die ist auf sechs Monate beschränkt. Dann gibt es einen Passus im Vertrag hierzu:

„Mit Ablauf der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nciht eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit vereinbart wird.“

Zwei Monate vor Ablauf der sechs Monate wird dem A ein Schreiben zugestellt.

„Ihr Einverständnis vorausgesetzt bestätigen wir die Verlängerung des Arbeitsvertrages auf der Basis des Vertrages vom…“

Bedeutet dies, dass die Probezeit zu sofort in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht? Sonst steht da nur blabla, ala „Wir sind zufrieden mit Ihnen und möchten es auch weiter sein“.

Es könnte ja auch sein, dass der A sich noch nicht ganz schlüssig ist und die Probezeit eigentlich weiter nutzen möchte.

Wie auch immer sich A entscheidet, wie muss er bei den beiden Fällen reagieren. Oder würde ein Stillschweigen einer Zustimmung gleichkommen?

Danke und viele Grüße
Monroe

Hallo

Stillschweigen ist rechtlich gesehen eher als Ablehnung zu werten. Stillschweigen könnte eher dann als Annahme gewertet werden, wenn der sich nicht Äußernde nach Vertrag, Gesetz, nach der Verkehrssitte oder nach Treu und Glauben im Falle der Nichtannahem hätte äussern müssen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

also ich würde da eher einen Zeitarbeitsvertrag draus lesen,der um weitere 6 Monate verlängert werden soll.

Gruß