Probezeit

Hallo,
ich erinnere mich, hier vor kurzem etwas über Probezeiten gelesen zu haben. Ich will vielleicht eine neue Stelle antreten, bei der die Probezeit sechs Monate beträgt, glaube aber, gelesen zu haben, dass nur drei Monate erlaubt sind. Oder gilt das nur für Ausbildungsplätze?

Danke im Voraus für die Antworten.

die Elbin

Mahlzeit!

ich erinnere mich, hier vor kurzem etwas über Probezeiten
gelesen zu haben. Ich will vielleicht eine neue Stelle
antreten, bei der die Probezeit sechs Monate beträgt, glaube
aber, gelesen zu haben, dass nur drei Monate erlaubt sind.
Oder gilt das nur für Ausbildungsplätze?

Hast Du ganz genau erfasst :smile:

Für Ausbildungsverträge ist die Probezeit auf drei Monate begrenzt. Für Arbeitsverträge sind sechs Monate als Höchstgrenze festgesetzt. War jedenfalls mal so, ob das nicht inzwischen auch geändert wurde, weiß man in diesem Staate ja nie.

Danke im Voraus für die Antworten.

Gern geschehen.

Gruß vom

Dicken MD.

Der Dicke hat Recht!
Hi!

Er hat es ja schon geschrieben - laut § 622 BGB ist die maximale Probezeit 6 Monate - nur bei Ausbildungsverträgen gibt es ein Maximum von 3 Monaten (allerdings auch ein Minimum von einem Monat).

Wobei die Erfindung der Probezeit ja eher eine Formsache ist! Der Kündicgungsschutz greift erst nach sechs Monaten - somit ist es eigentlich egal, ob Du eine Probezeit hast oder nicht (ok - ohne PZ ist Deine Kündigungsfrist halt 2 Wochen länger).

Grüße
Guido

Hallo.

Er hat es ja schon geschrieben - laut § 622 BGB ist die
maximale Probezeit 6 Monate -

Nur, als kleine Korrektur:
Im BGB steht nirgends, daß eine Probezeit über sechs Monate unzulässig ist. Lediglich die 14tägige Küfrist ist über den Zeitraum von sechs Monaten unzulässig (außer per TV). Allerdings gibt § 622 BGB einen Hinweis darauf, daß der Gesetzgeber eine Dauer von sechs Monaten im Normalfall für angemessen hält. Ergo ist theoretisch auch eine Probezeitvereinbarung länger als sechs Monate zunächst durchaus erlaubt, allerdings selten sinnvoll (da, wie korrekt angemerkt, die Wartezeit dann abgelaufen ist). Ob eine über sechs Monate dauernde Probezeitvereinbarung unverhältnismäßig lang und somit unwirksam ist, hängt vom Einzelfall ab und muß im Zweifel vom Gericht entschieden werden. Im Regelfall sollte bei solchen Ausnahmen die Eigenart des Berufes eine unverhältnismäßig lange Erprobungszeit rechtfertigen.

Gruß,
LeoLo

Sooo weit ins Detail wollte ich nun auch nicht!
Hallo Leo!

Natürlich hast Du Recht mit dem, was Du schreibst!

Nur war zum einen die Frage nach der maximalen 3-Monatsfrist richtig beantwortet, zum anderen erwähnst Du ja selbst einen Zweifel bezüglich des Sinns einer längeren Probezeit als die 6 Monate wegen der Wartezeit!

Imho ist die einzig „sinnvolle“ Probezeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten eine befristeter Vertrag…

Bei se wei - was machst Du eigentlich beruflich? Da Du wirklich ausschließlich wasserdichte und fundierte Kommentare abgibst, interessiert mich das einfach mal :wink:

Grüße
Guido

Hallo Guido.

Bei se wei - was machst Du eigentlich beruflich? Da Du
wirklich ausschließlich wasserdichte und fundierte Kommentare
abgibst, interessiert mich das einfach mal :wink:

Danke für die Blumen…:o) Sei mir nicht böse, aber ich wahre mein „Inkognito“ insbesondere hier aus gutem Grunde. Daher ist meine ViKa auch ziemlich einfach gehalten :o)
Ich persönlich halte nichts davon, wenn man sich im Internet mit Titeln schmückt. Kaum steht auf der ViKa oder vor dem Namen ein „Dr.“ oder „RA“ oder „ehrenamtlicher Arbeitsrichter“ oder „Betriebsratvorsitzender“ oder „Bundeskanzler“ und so weiter, werden den Antworten dieser Personen gerne besondere Gewichtung zugelegt. Das ist gefährlich. Erfahrungsgemäß - auch (unter anderem Namen:smile:) aus anderen Arbeitsrechtforen - stelle ich weitesgehend fest, daß gerade hier viel Schindluder getrieben wird. Erstens bedeutet es eben nicht, daß z.B. ein BR immer Recht hat; und zweitens kann man in den seltensten Fällen überhaupt nachprüfen, ob da nicht einfach nur jemand Minderwertigkeitskomplexe kompensieren will :o)))

So viel, um Dich nicht ganz leer ausgehen zu lasen: Ich habe seit mehreren Jahren intensiv mit dem Thema Arbeitsrecht zu tun, bin aber kein R-Anwalt. Vielleicht mal irgendwann ausführlicher unter Deiner E-Mail.

Alles Gute.

Gruß,
LeoLo

Jetzt wird es offtopic
Hi Leo!

Danke für die Blumen…:o)

Och- Bitte! Da Du auch mich schon das ein oder andere Mal in die Schranken gewiesen hast (und es ärgert mich eigentlich immer, wenn ich merke, dass ich Mist geschrieben habe), musste es mal gesagt werden…

Sei mir nicht böse, aber ich wahre
mein „Inkognito“ insbesondere hier aus gutem Grunde. Daher ist
meine ViKa auch ziemlich einfach gehalten :o)

Ach - deshalb! Ist schon ok, ich war halt nur neugierig.

Ich persönlich halte nichts davon, wenn man sich im Internet
mit Titeln schmückt. Kaum steht auf der ViKa oder vor dem
Namen ein „Dr.“ oder „RA“ oder „ehrenamtlicher Arbeitsrichter“
oder „Betriebsratvorsitzender“ oder „Bundeskanzler“ und so
weiter, werden den Antworten dieser Personen gerne besondere
Gewichtung zugelegt. Das ist gefährlich.

Nun ja - dass Betriebsräte sehr häufig ganz extrem daneben liegen, habe ich im Laufe meines Berufslebens mehr als oft gemerkt! Mein Problem ist mittlerweile allerdings, dass ich automatisch die Nase rümpfe, wenn ich BR lese - und damit tue ich einigen ganz sicher Unrecht!

So viel, um Dich nicht ganz leer ausgehen zu lasen: Ich habe
seit mehreren Jahren intensiv mit dem Thema Arbeitsrecht zu
tun,

Das habe ich mittlerweile gemerkt!

Grüße
Guido,d er sich erst seit ca. 2 Jahren mit diesem Themenbereich sehr intensiv auseinandersetzt - wird so 'ne Art Hobby

Hallo Guido.

Nun ja - dass Betriebsräte sehr häufig ganz extrem daneben
liegen, habe ich im Laufe meines Berufslebens mehr als oft
gemerkt! Mein Problem ist mittlerweile allerdings, dass ich
automatisch die Nase rümpfe, wenn ich BR lese - und damit tue
ich einigen ganz sicher Unrecht!

– Da hast Du sicherlich Recht. Das ist ein großes Problem. Insbesondere BR und die sogenannten „ehrenamtlichen Arbeitsrichter“ sind hier besonders auffällig. Es gibt unheimlich viele gute BR, leider aber auch mindestens fast soviele, die in Unkenntnis dümpeln (und denen das auch so ziemlich egal ist). Eine sehr große Gefahr besteht insbesondere darin, daß BR Ihre betrieblichen Bestimmungen plötzlich als allgemeingültig ansehen (nach dem Motto: bei uns ist das auch so!) und den Blick für die eigentliche „nackte“ Rechtslage verlieren. Damit ruinieren sie aber den Ruf der wirklich engagierten und guten BR :frowning: Das ist aber vermutlich überall so. Über die „Ehrenamtlichen“ schweige ich mich mal lieber ganz aus…

Grüße
Guido, der sich erst seit ca. 2 Jahren mit diesem
Themenbereich sehr intensiv auseinandersetzt - wird so 'ne Art
Hobby

– Du machst Dich doch gut :smile: Werd’ nicht zu gut. Ich liebe es , zu korrigieren :o))) (Lehrer bin ich aber auch nicht!)

Alles Gute.

Gruß,
LeoLo