Hallo,
ein Betrieb mit unter 5 Mitarbeitern stellt jemanden Ende 2006 unbefristet mit einer Probezeit von 24 Monaten ein.
War dies schon dann erlaubt oder galt diese neue Regelung noch gar nicht?
Weiß das einer von euch? Auch externe Links wären schön.
Danke & Gruß,
berlinmal
Hallo,
War dies schon dann erlaubt oder galt diese neue Regelung noch
gar nicht?
Diese Regelung gibts überhaupt noch gar nicht. Vielleicht handelt es sich um einen befristeten Vertrag? Kann man aber aus der Ferne so nicht feststellen.
MfG
HAllo Xolophos,
D.h. obwohl beim Arbeitsvertrag 24 Monate drin stehen könnten, gelten dann autom. max. 6 Monate Probezeit?
Der Arbeitsvertrag wäre unbefristet.
Danke & Gruß
berlinmal
Hallo,
D.h. obwohl beim Arbeitsvertrag 24 Monate drin stehen könnten,
gelten dann autom. max. 6 Monate Probezeit?
Bezüglich Kündigungsfrist z.B. gehen nicht mehr als 6 Monate Probezeit. Und dem Kündigungsschutz (insofern die Voraussetzung von der Mitarbeiterzahl her auch gegeben ist) tut das auch keinen Abbruch.
MfG
Hallo Xolophos
Bezüglich Kündigungsfrist z.B. gehen nicht mehr als 6 Monate
Probezeit.
8 Monate Probezeit mit Küfrist von 1 Monat zum Monatsende, danach 2 Monate zum Monatsende wäre durchaus legitim vereinbar 
Also genauer wäre: eine längere Probezeit als 6 Monate ist im Einzelfalle durchaus möglich. Nach 6 Monaten darf allerdings die gesetzliche Mindestküfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende einzelvertraglich nicht unterschritten werden (Ausn. BGB §622 (5) 2.).

Gruß,
LeoLo