Probezeit arbeit

Hallo,

bin grad in der Probezeit und habe festgestellt,das es nicht die Stelle ist,die ich mir vorgestellt habe bzw. mir im Vorstellungsgespräch präsentiert wurde.
gerne möchte ich dann das arbeitsverhältniss beenden?
Was passiert,wenn ich es selber tue?Bekomme ich dann 3 monate sperrfrist vom arbeitsamt?kann ich jederzeit die Probezeit beenden?
Oder wenn der arbeitgeber mich nun aus der Probezeit rausläßt,wie sieht es dann aus?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

die Regel ist, dass während der Probezeit das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeber sowohl von Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann. Kündigt Dich der Arbeitgeber ist das Verfahren wie gehabt und hat keine Auswirkungen. Kündigt der Arbeitnehmer muss dargelegt werden, warum die Arbeit nicht mehr möglich ist. Ob der Grund die Arbeit ist nicht das was man sich vorgestellt hat reicht, kann ich nicht beurteilen und liegt ebenfalls an der zuständigen Arbeitsagentur. Ich würde mir einen Termin bei der Arbeitsvermittlerin holen und dies besprechen, bevor weitere Schritte unternommen werden und auf Nummer sicher gehen.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

Viel Glück und liebe Grüße jodore

Hallo Jens,

wenn man seine Arbeit ohne wichtigen Grund kündigt, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man in der Probezeit ist oder nicht.
Wird man vom Arbeitgeber gekündigt (nicht fristlos!!), tritt keine Sperrzeit ein.

Gruß

Hallo,
also wenn Dich der Arbeitgeber kündigt (kann er auch ohne Gründe), passiert Dir zwecks Sperrzeit gar nichts. Wenn Du selbst kündigts kommt es auf die Gründe an und der Sachbearbeiter der den Leistungsantrag bearbeitet entscheidet Sperrzeit oder keine.
Viele Grüße
Marion