Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 21 Jahre alt und absolviere seit dem 01.09.2011 mein Anerkennungsjahr in einem städtischen Kindergarten ( in NRW ) . Da ich leider an einer Depression erkrankt bin, bin ich seit 2 Wochen krankgeschrieben und werde Medikamentös eingestellt. Sodass ich momentan noch nciht absehen kann, wann ich wieder arbeiten gehen kann bzw. wie es nun weiter geht und ob ich mich vielleicht doch zu einer stadionären Behandlung entschließe! Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage, ob ich trotz Krankmeldung gekündigt werden kann( da ich ja noch in der Probezeit bin ) und wie es mit der Lohnfortzahlung aussehen wird?
Ich hoffe Sie können mir aufschlussreiche Informationen zusenden!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
Hallo,
soweit ich es einschätze, dürfen Sie wegen Krankheit eigentlich nicht gekündigt werden, wenn davon auszugehen ist, dass Sie in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sind. Prinzipiell darf der ARbeitgeber (auch nach der Probezeit) aber Langzeitkranken kündigen, wenn abzusehen ist, dass diese den Dienst nicht wieder antreten werden können.
Die Lohnfortzahlung wird i.d.R. durch die Krankenkasse übernommen.
Viel Erfolg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 21 Jahre alt und absolviere seit dem 01.09.2011 mein
Anerkennungsjahr in einem städtischen Kindergarten ( in NRW )
. Da ich leider an einer Depression erkrankt bin, bin ich seit
2 Wochen krankgeschrieben und werde Medikamentös eingestellt.
Sodass ich momentan noch nciht absehen kann, wann ich wieder
arbeiten gehen kann bzw. wie es nun weiter geht und ob ich
mich vielleicht doch zu einer stadionären Behandlung
entschließe! Mir stellt sich jedoch jetzt die Frage, ob ich
trotz Krankmeldung gekündigt werden kann( da ich ja noch in
der Probezeit bin ) und wie es mit der Lohnfortzahlung
aussehen wird?
Ich hoffe Sie können mir aufschlussreiche Informationen
zusenden!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich organisiere nur die Betriebsratswahlen…
Hoffenlich kann jemand anderes besser helfen!
Wünsche trotzdem gute Besserung!
LG Gaby
Hallo Sandra,
in der Probezeit kann gekündigt werden ohne Angabe von Gründen. Der Lohn wird bis 6 Wochen weiter gezahlt, oder bis zur Kündigung, dann gibt es Krankengeld.
Sie sollten sich aber überlegen ob mit ihrem Krankheitsbild eine Arbeit in der Kita sinnvoll ist?
LG AP-BR
2: Probezeit- AU - Kündigung ? Lohnfortzahlung ?
Also würde ich, angenommen die Kündigen mich nun in der Probezeit ohne Angaben von Grüden, würde ich dann trotzdem Krankengeld bekommen? Bzw. bezieht sich das dann auf das Arbeitslosengeld oder auf mein Gehalt, da ich ja 4 Wochen durchgängig arbeiten war?
MFG und danke für die Hilfe!
Das ist eine schwere Frage, ich gehe davon aus das beides einbezogen wird, das weiß ich aber nicht genau.
wo kann man sich denn am besten erkundigen? Hat jemand eine Idee?
Bei deiner Krankenkasse würde ich sagen, die können dir sagen an was sie das Krankengeld berechnen.
wo kann man sich denn am besten erkundigen? Hat jemand eine
Idee?
HalloIcygilr
leider kenne ich mich in dem Thema wenig aus. Es gibt aber ein Kündigungsgesetz (siehe Goole). Hier steht bestimmt eine Erklärung dazuz drin.
Gruß und gute Besseerung
Hallo Sandra,
zum ersten : Ja, du kannst immer in der Probezeit gekündigt werden! Natürlich wird man nicht Krankheit als Grund dafür angeben, sondern irgendwas anderes. Der AG ist da sehr einfallsreich. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: ja, bis zu 6 Wochen - darüberhinausgehende Regelungen stehen im Tarifvertrag.
Wegen deiner Depressionen solltest du mit Unterstützung von deinem behandelnden Arzt unbedingt einen: Antrag auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung, Feststellung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, bei deinem zuständigen Versorgungsamt stellen. Du findest die Anträge im Web unter:
http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm
Natürlich solltest du dem AG die ersten 3 Wochen nach der Antragstellung nix davon sagen - erst dann greift der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.Am besten sagst Du es erst wenn der Antrag positiv für dich entschieden wurde. Vielleicht habt ihr ja im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung - die könnte dich beraten.
Das ändert aber nichts daran, das man in der Probezeit immer gekündigt werden kann.
ich hoffe, dir geholfen zu haben und wünsche dir alles Gute - werde bald wieder gesund.
gruß
Hallo Sandra.
Leider kann ich ihnen bei diesem Problem nicht behilflich sein.
Sorry und gute Besserung
LG
Hallo Sandra,
gibt es den wirklich eine Probezeit, bei einjährigen Verträgen ist dies nicht selbstverständlich! Steht im Arbeitsvertrag. Wenn doch dann ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Lohnfortzahlung läuft in der Regel 6 Wochen, dann gibt es Krankengeld.
Gruss
Helmut
Hallo,
in der Krankenzeit darf der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Auch steht Dir die Lohnfortzahlung zu.
Gruß ROWO44
Hi Sandra,
sorry, aber da solltest Du Dich an Deine Gewerkschaft Verdi wenden.
Viele Grüße
Ernesto
Ja die Probezeit beträgt 3 Monate!! Aber hätte ich denn trotz der Kündigung dann einen Anspruch auf Das Krankengeld? Und wie sieht es aus ,wenn man wegen Langzeiterkrankung gekündigt wird??!?
Wird das Krankengeld denn anhand meinem Gehalt errechnet?
Lg
Hallo Icygirly!
Wirklich belastbaren Rat kann ich Dir leider nicht geben.
Aber während der Probezeit kannst Du m.W. prinzipiell immer ohne Begründung gekündigt werden. Und auch selbst immer ohne Begründung kündigen.
Und auch eine Kündigung krankheitshalber ist prinzipiell erlaubt, wenn es dem Arbeitgeber wegen zu häufiger Fehlzeiten nicht mehr zumutbar ist, Dich weiter zu beschäftigen.
Also kann ich Dir da rein rechtlich jetzt nicht so viel Hoffnung machen.
Ich nehme an, es wäre das Beste, offen mit Deinem Arbeitgeber zu sprechen. Er hat zwar rein rechtlich keinerlei Anspruch auf irgendwelche Gesundheitsdaten von Dir, aber Du willst ja noch ein paar Jahre dort arbeiten. Ansonsten sind Gesundheitsdaten natürlich prinzipiell tabu.
Depressionen sind gut behandelbar, besonders gut übrigens mit Ausdauersportarten wie Laufen oder Radeln. Neben professioneller Hilfe natürlich.
Und nochmal: mit ArbeitsRECHT kenne ich mich nicht so gut aus, eher mit ArbeitsSICHERHEIT.
Auf jeden Fall alles Gute!
Hallo Sandra,
in der Probezeit kann der AG ohne Angabe von Gründen eine Kündgung aussprechen auch wenn man Krankgeschrieben ist. Sollte es zur Kündigung kommen, solltest Du sich sofort beim Arbeitamt bw der Argentur für Arbeit melden.
Kündigungsfrist sind 14Tage.
Lohnfortzahlung inner halb der 6 Wochen vom AG dann die Krankenkasse. Solletst Du länger als 6Wochen krank sein und noch nicht gekündigt sein, bekommst Du Dein Geld von der Krankenkasse. Das gleiche gilt auch fürs Arbeitsamt. Also innerhalb der 6 Wochen das Amt dann Krankenkasse.
was die Bestimmungen anbelangt für Dein Anerkennungsjahr da kann ich Dir nicht helfen.
MfG
Kundy
nein, dann wird Arbeitslosengeld (berechnet nach dem letzten Gehalt), schlimmstenfalls Hartz IV bezahlt, von der Arbeitagentur. Krankengeld würde nach dem jetztigen Gehalt berechnet…
Gruss
Helmut
Halloooo nochmal…aber warum bekomme ich dann Arbeitslosengeld?? Nicht vllt doch das ganz normale krankengeld aus meinem Gehalt errechnet?! Also auch wenn ich gekündigt werde? Da ich ja schon krank war!
nach einer Kündigung ist man arbeitslos.
Da ist es egal ob man krank ist oder nicht…