Folgende Situation: Firma F stellt Mitarbeiter M ein und gibt ihm einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag mit dem Zusatz, dass diese Zeit die Probezeit ist und der Arbeitsvertrag anschließend in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übergehen kann, wenn sich beide einig sind.
Nun ist die Auftragslage von F scheinbar nicht so, dass der Arbeitsvertrag verlängert werden soll. Nun will F den Arbeitsvertrag erneut befristet auf Probe verlängern. (Hintergrund scheint zu sein, dass F nicht den Mitarbeiter M näher kennen lernen will (Ist das nicht der Sinn der Probezeit?), sondern ein wenig länger Zeit haben will, die ehemaligen Kunden K von M an F zu binden.) M lehnt dieses Angebot ab, da bereits mehrfach Zusagen von F nicht eingehalten wurden. M findet sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses ab und überlegt, eine Ich-AG zu gründen oder sich selbständig zu machen. M bekommt eine Bestätigung von F, dass „das Arbeitsverhältnis endet, weil M keiner weiteren Probezeitverlängerung zustimmt“.
Wird diese Aussage dahingehend interpretiert, dass ein möglicher Anspruch auf Übergangsgeld oder Ich-AG-Unterstützung entfällt?
Da M dies befürchtet, wäre M bereit, doch weiter bei F zu arbeiten. F sagt nun hingegen, dass das Angebot ein Mal abgelehnt wurde und nun nicht mehr gültig ist.
Anhand dieser Beschreibung sieht man schon, dass das Verhältnis von M zu F nicht wirklich unproblematisch ist. Relevante Absprachen zwischen M und F wurden nicht schriftlich fixiert; so auch nicht das Angebot der Fristverlängerung und die Absage. Dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten nur negativ wäre, ist logisch.
Wie kann/sollte sich M nun verhalten, um ggf. eine (notwendige) Unterstützung zum Selbständigmachen nicht zu gefährden?
Folgende Situation: Firma F stellt Mitarbeiter M ein und gibt
ihm einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag mit dem
Zusatz, dass diese Zeit die Probezeit ist und der
Arbeitsvertrag anschließend in einen unbefristeten
Arbeitsvertrag übergehen kann, wenn sich beide einig sind.
Nun ist die Auftragslage von F scheinbar nicht so, dass der
Arbeitsvertrag verlängert werden soll. Nun will F den
Arbeitsvertrag erneut befristet auf Probe verlängern.
(Hintergrund scheint zu sein, dass F nicht den Mitarbeiter M
näher kennen lernen will (Ist das nicht der Sinn der
Probezeit?), sondern ein wenig länger Zeit haben will, die
ehemaligen Kunden K von M an F zu binden.) M lehnt dieses
Angebot ab, da bereits mehrfach Zusagen von F nicht
eingehalten wurden. M findet sich mit dem Ende des
Arbeitsverhältnisses ab und überlegt, eine Ich-AG zu gründen
oder sich selbständig zu machen. M bekommt eine Bestätigung
von F, dass „das Arbeitsverhältnis endet, weil M keiner
weiteren Probezeitverlängerung zustimmt“.
Muss korrigieren: „… weil M einer Verlängerung der Befristung nicht zustimmt.“ Mündlich angeboten war aber, dieses halbe Jahr als erneute Probezeit (und verbunden damit mit schlechteren Konditionen) laufen zu lassen.
Wird diese Aussage dahingehend interpretiert, dass ein
möglicher Anspruch auf Übergangsgeld oder Ich-AG-Unterstützung
entfällt?
Da M dies befürchtet, wäre M bereit, doch weiter bei F zu
arbeiten. F sagt nun hingegen, dass das Angebot ein Mal
abgelehnt wurde und nun nicht mehr gültig ist.
Anhand dieser Beschreibung sieht man schon, dass das
Verhältnis von M zu F nicht wirklich unproblematisch ist.
Relevante Absprachen zwischen M und F wurden nicht schriftlich
fixiert; so auch nicht das Angebot der Fristverlängerung und
die Absage. Dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für
beide Seiten nur negativ wäre, ist logisch.
Wie kann/sollte sich M nun verhalten, um ggf. eine
(notwendige) Unterstützung zum Selbständigmachen nicht zu
gefährden?