Probezeit bei Abrechnung Abfindung im Gütetermin

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass die Arbeitsgerichte München bei der Berechnung der zuständigen Abfindung ( in München 0,5 Monatsgehälter pro Jahr) die Probezeit nie mitrechnen. Andere Arbeitsgerichte, z.B. Hamburg schon. Weiß jemand warum das so ist ?

Hallo zurück,

das ist so, weil kein Gericht Rücksicht auf andere Gerichte nehmen muss.
Grundsatz: Vor Gericht und auf Hoher See ist man auf Gottes Hilfe angewiesen.

Gruß
HaWeThie

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Jedes Gericht hat seinen „Haustarif“ für Abfindungen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt gibt bei Arbeitnehmern ab 40 0,7 und ab 50 auch schon mal gerne 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

Das Arbeitsgericht Nürnberg begnügt sich demgegenüber mit 1/3 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

In manchen Gerichten nehmen sie gerne auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld hinzu und teilen dies durch 12, andere Gerichte nehmen tun dies hingegen nicht und nehmen nur das reine Vertragsgehalt.