Probezeit bei Folgevertrag

Hallo zusammen,

ein Gedankenspiel, das meiner Neugier keine Ruhe lässt:

Angenommen, Arbeitnehmer A hat einen befristeten Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber B. Es ist eine Probezeit vereinbart, innerhalb derer ohne Angabe von Gründen mit kurzer Frist gekündig werden kann.

Nun gehen A und B noch innerhalb der Probezeit hin und unterschreiben einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum Monatsende sowie einen neuen Arbeitsvertrag, diesmal unbefristet und ohne Probezeit, der am Tag nach der vorzeitigen Beendigung des befristeten Arbeitsvertrags beginnt.

Welche Bedeutung hat in diesem Szenario dann noch die Tatsache, dass eine Probezeit herrscht? Wenn B nun vor Auslaufen des ersten Vertrags vom Probezeit-Kündigungsrecht Gebrauch macht, muss er dann A aufgrund des zweiten Vertrags am nächsten Ersten gleich wieder einstellen? Sprich: Dieses Kündigungsrecht ist de facto irrelevant?

Passiert so wahrscheinlich nie, aber es interessiert mich :smile:

Danke!

Hallo,

nach den ersten Vertrag kann er immer noch in der Probezeit kündigen. das sollte aber keine Wirkung auf den zweiten haben, der dann ab dem neuen Datum zu laufen beginnt.

hth