Hallo
ich muss mal ganz blöd fragen. Gibt es sowas wie eine Probezeit im Mietvertrag? (Wenn der MV zeitlich unbefristet ist, „ganz normal“ eben.)
Rechtlich darf man sich Zwerghamster ja halten, da sie zu Kleintieren zählen, selbst wenn sie im Mietvertrag verboten wurden, weil der im Haus wohnende Hausbesitzer eine Abneigung gegen deren Dreck und Lärm hat.
Gibt es eine Probezeit im Mietvertrag, während derer der Vermieter den haustierhaltenden Mieter abmahnen kann?
Lieben Dank,
Franzi