Probezeit bei Übernahme aus der AÜG

Hallo,wenn man in einer Tochterfirma tätig ist und die Chance zur Übernahme erhält. Ist der Vertrag mit einer Probezeit verbunden oder sofort ein Festvertrag?

Hallo,wenn man in einer Tochterfirma tätig ist und die Chance
zur Übernahme erhält. Ist der Vertrag mit einer Probezeit
verbunden oder sofort ein Festvertrag?

Hallo,

ob im konkreten Einzelfall der übernehmende Betrieb von seinem Recht aus § 622 Abs. 3 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Gebrauch macht, kann Dir natürlich niemand beantworten.
Gesetzlich zulässig wäre es aber. Außerdem könnte das gesetzliche Recht des AG durch Tarif- oder Betriebsvereinbarungen eingegrenzt sein.
Der BR des einstellenden Betriebes sollte hier Auskunft geben können.

&Tschüß
Wolfgang