Probezeit bei Wiedereinstellung ?

Ich habe 14 Jahre bei Firma A gearbeitet. Danach habe ich gekündigt. Jetzt war ich 6 Jahre bei Firma B beschäftigt. Ich habe jetzt die Möglichkeit wieder zu Firma A zu gehen. Die möchten wieder 6 Monate Probezeit. Das wäre für mich OK !!! Firma A meint aber das mit der 2 Probezeit wäre gesetzlich nicht richtig ! Ohne Probezeit würden Sie mich aber nicht mehr einstellen. Ist das mit der Probezeit wirklich so ?

Hallo

wo wäre denn die gesetzliche Grundlage…
In der Regel sind Probezeiten tariflich oder im Arbeitsvertrag regelbar.
Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, die eine Probezeit ausschließt. Nach Teilzeit und Befristungsgesetz Paragraf 14,1 gibt es sogar einen eigenen Befristungsgrund: zur Erprobung
In unserem Betrieb entsteht auch bei Wiedereintritt eine Probezeit, allerdings nicht nach Beurlaubung.
Gruss
Helmut

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung !

Viele Grüße Guido