Probezeit bei Wiedereintritt

Hi!

Mir brennt schon seit einiger Zeit etwas auf der Seele.

Angenommen, in einem Standardarbeitsvertrag ist immer die Rede von 6 Monaten Probezeit mit dem üblichen Kladeradatsch.

Jetzt möchte man einen Mitarbeiter wieder einstellen, der schon mal beschäftigt war.

Wie verhält es sich dort mit der Probezeit?

Klar, wenn er nur 14 Tage weg war, wird man die Probezeit vermutlich in die Tonne knallen können.

Aber gibt es irgendwo einen Richtwert?

So ungefähr: Nach 3 Monaten Unterbrechung gilt nur 2 Monate, nach einem halben Jahr gelten dann wieder 6 Monate?

Oder kann ich davon ausgehen, dass es nur schwarz/weiß gibt, also entweder sie greift, oder aber sie greift nicht?

Ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden (was natürlich damit zu tun haben kann, dass es nichts gibt und wirklich nur schwarz/weiß existiert).

LG
Guido

Hallo Guido,
Ein Urteil dazu habe ich gefunden. Bezieht sich aber auf einen sehr zeitnah sich anschliessenden neuen Arbeitsvertrag

LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 28.2.2002, 4 Sa 68/01

„Probezeitvereinbarung - Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses“

Und jetzt müssen die Juristen mal daraus „saugen“.
Gruß
Peter

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/…