Probezeit der Ausbildung nicht bestehen

Hallo,

evtl. bestehe ich die Probezeit in meiner Ausbildung als Krankenpflegehelfer nicht. Zu schlechte Noten. Sollte es nun wirklich der Fall sein - wie schaut es mit Arbeitslosengeld aus ? Kann ich das beantragen oder werde ich gesperrt für 3 Monate?

Gruß

Vanessa

Hi,

sofern es wirklich an deinen Noten liegt brauchst du keine Angst haben. Anders könnte es sein, wenn du innerhalb deiner Probezeit viele nicht erklärbare Fehltage hast.

Wichtig wäre aber zu versuchen, die Stelle zu behalten. Es gibt nichts was man nicht erklären kann bzw. ändern. Wenn du z.B. weisst das es hier und da bis Dato nicht gelangt hat, dann versuche es doch mit Nachhilfe, Kursen oder dergleichen. Spreche mit deinem Arbeitgeber.

viele Grüsse
Me

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Hallo Vanessa,

ob du Arbeitslosengeld bekommst, hängt eher davon ab, wie lange du schon gearbeitet hast, also wie lange du schon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlst. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbst du erst nach zwölf Monaten Erwerbstätigkeit. D.h., wenn du vor deiner Ausbildung zur Schule gegangen bist und bis auf die wenigen Monate in deiner jetzigen Ausbildung nie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Beim Arbeitslosengeld II (bis jetzt Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) sieht das anders aus. Darauf hättest du wahrscheinlich einen Anspruch. Das hängt aber davon ab, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder schon eine eigene Wohnung hast etc.

Leider sind deine Informationen etwas wenig, so dass ich gerade quasi aus dem Kaffeesatz gelesen habe.

Viele Grüße,
Sandrin

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