Probezeit ENDE

Hallo !

wenn man den Führerschein am 19.06.2008 erhalten hat, ist dann die probezeit am 19.06.2010 oder erst am 20.06.2010 beendet ??
also wenn man am 19. angehalten wird von der polizei, kann es dann passieren das man noch eine probezeitverlängerung bekommt, oder ist diese da dann schon vorbei ?

gruß, pinguin

Hallo !

Moin!

wenn man den Führerschein am 19.06.2008 erhalten hat, ist dann
die probezeit am 19.06.2010 oder erst am 20.06.2010 beendet ??
also wenn man am 19. angehalten wird von der polizei, kann es
dann passieren das man noch eine probezeitverlängerung
bekommt, oder ist diese da dann schon vorbei ?

Die Probezeit gilt volle 2 Jahre, also auch noch am 19.06.2010. Am 20.06.10 um 00:01 isse dann abgelaufen.

Gruss

Mutschy

Hasllo Mutschy,

Die Probezeit gilt volle 2 Jahre, also auch noch am
19.06.2010. Am 20.06.10 um 00:01 isse dann abgelaufen.

Da muss ich jetzt doch mal nachhaken:
Volle zwei Jahre ist klar.

Ausgehend vom Datum (einschließlich) 01.01.2010 - wie lange dauern dann volle zwei Jahre?
Bis einschließlich 31.12.2011 oder bis einschließlich 01.01.2012?
IMHO bis 31.12., da der 01.01. schon der erste Tag im dritten Jahr wäre…

Grüße von
Tinchen

wie lange
dauern dann volle zwei Jahre?

Hi,

zwei Jahre?

Für dich, es ist entscheidend wann der Beginn ist.

Bei Qrdungswidrigkeiten beginnt die Frist am Tattag.

Theoretisch Tatag 31.12 verjährt 30.3. 24Uhr nicht erst am 31.3

Bei der Probezeit der Tag nach Erwerb der Fahrerlaubnis.

Theoretisch 31.12 ausgehändigt. Erster Tag 1.1 0Uhr Letzter Tag 31.12 24Uhr.

Q-Gruß

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Hallo Q,

entscheidend wann der Beginn ist.
Bei der Probezeit der Tag nach Erwerb der Fahrerlaubnis.

Wenn ich richtig verstehe ist das entscheidende Wörtchen „nach“ (der Tag NACH Erwerb).
Ok, wieder was dazugelernt.

Danke sagt
Tinchen

Hallo.

Bei der Probezeit der Tag nach Erwerb der Fahrerlaubnis.

Theoretisch 31.12 ausgehändigt. Erster Tag 1.1 0Uhr Letzter
Tag 31.12 24Uhr.

Heiß das, am Tag der Führerscheinprüfung ist man noch nicht in der Probezeit und diese beginnt erst einen Tag später?

Sebastian.

Hi,

§ 2a Straßenverkehrsgesetz
Fahrerlaubnis auf Probe

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Q-Gruß

Hallo.

§ 2a Straßenverkehrsgesetz
Fahrerlaubnis auf Probe

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf
Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom
Zeitpunkt der Erteilung an.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Ok, also Probezeit schon am Tag der Prüfung. Aber hier steht jetzt auch nicht, dass die Frist am Folgetag beginnt.
Genaugenommen steht dort sogar Zeitpunkt, man müsste sich also auch auf die Uhrzeit beziehen. Prüfung am 1.1. 12 Uhr, dann endet die Probezeit 2 Jahre später ebenfalls um 12 Uhr am 1.1.
Ich bin mir sicher, es ist nicht so, aber wo ist festgelegt, wie die Frist zu rechnen ist? Im verlinkten Paragraphen finde ich jedenfalls nichts dazu.

Sebastian.

Im verlinkten Paragraphen finde
ich jedenfalls nichts dazu.

Das ist auch wieder woanders geregelt.

Im Link ein Aufsatz über das Thema.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsat…

Q-Gruß

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Hallo.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Kommentare%20Aufsat…

Vielen Dank, das war eine interessante Lektüre.

Sebastian.

danke dir sehr :smile: