Hallo,
mir haben ein paar Azubis gesagt sie hätten 6 Monate Probezeit (Große Supermarktkette - nicht LIDL
). Nach neuem BBiG gilt ja nun maximal 4 Monate Probezeit, aber können es auch 6 sein? Meiner Meinung nach nicht.
§ 25 BBiG würde 6 Monate für nichtig erklären. Oder kennt jemand eine Ausnahme von der 4 Monate-Obergrenze.
mir haben ein paar Azubis gesagt sie hätten 6 Monate Probezeit
(Große Supermarktkette - nicht LIDL
). Nach neuem BBiG gilt
ja nun maximal 4 Monate Probezeit, aber können es auch 6 sein?
Meiner Meinung nach nicht.
Hallo Michael, das seh ich so wie du. Was mich nur wundert ist, dass die IHK nichts dazu sagt. Die erfahren doch davon über die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34).
MfG
Hallo,
das stimmt, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Das muss ja im Ausbildungsvertrag stehen. Da frage ich nochmals nach.
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