Hallo,
wie ist das denn, wenn man über eine Zeitarbeitsfirma einen externen Vertrag (unbefristet) erhält mit einer Probezeit von 6 Monaten, aber trotzdem intern in diesem Zeitarbeitsbüro arbeitet. Allerdings erhält der Arbeitsnehmer nach 3 Monaten dann einen internen festen Angestellten-Vertrag (auf 1 Jahr befristet), bei dem man aber wieder eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wurde. Da man ja im selben Unternehmen bzw. am selben Schreibtisch sitzt müsste doch die Probzeit aus dem externen Vertrag mit angerechnet werden, oder?
Danke