Probezeit in Arbeitsverträgen

Hallo an alle!
Ich hab ein kleines Problem und hoffe, das ihr mir weiter helfen könnt.
Mein Freund, hat eine zeit lang über eine Zeitarbeitsfirma in einem Betrieb gearbeitet, hatte einen befristeten Vertrag über ein Jahr (mit Probezeit).
Jetzt wurde er von dem Betrieb direkt übernommen (d.h. er arbeitet jetzt nicht mehr über eine Zeitarbeitsfirma). Laut seinem (wohlgemerkt unbefristeten) Vertrag hat er eine Probezeit von 6 Monaten, die ihm jetzt zum Verhängnis wird, weil der Betrieb ihn nicht übernehmen will, weil es einige Unstimmigkeiten gab, die aber wiederum kein Kündigungsgrund wären.
Meine Frage hierzu: Ist es denn rechtens nochmal eine Probezeit zu vereinbaren? Oder ist dieser Abschnitt im Arbeitsvertrag nichtig, weil eigentlich hatte die Firma ja schon vorher genug Zeit ihn kennen zu lernen und in Erfahrung zu bringen, welche Arbeit er leistet.

Ich hoffe ich habe mein Problem halbwegs klar dargestellt und freue mich über möglichst viele Antworten!

Vielen Dank im Voraus!

Maria

Hallo Maria,

leider hat dein Freund Pech. Er hat in der Fa. sein erstes Arbeitsverhältnis per Vertrag. Hätte er schon einmal dort gearbeitet (befristet o.ä.) hätten die Fa. ihn sogar direkt einstellen müssen.
So ist es leider offiziell sein erster Arbeitsvertrag im Betrieb. Da ist grundsätzlich eine Probezeit möglich.
Schade. Nicht den Kopf hängen lassen!!

L.G.

Hallo Maria,

ob eine Probezeit vereinbart wird oder nicht, muss die neue Firma entscheiden. Zumindest fällt sie nicht automatisch weg, weil man dort schon über ZA gearbeitet hat.

LG

Vielen Dank für die Antworten!
Ist zwar schade, aber gut, dann müssen wir da eben durch :smile: Bringt ja nix den Kopf hängen zu lassen.

Vielen Dank!

Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Kopf hängen lassen, bringt ja leider nicht.
Trotzdem verstehe ich es nicht ganz, weil die FA die ihn ja letztendlich aus der Zeitarbeit übernommen hat, wusste doch worauf sie sich einlässt und kannte ja ihn und seine Arbeit seit über einem Jahr! Liegt es denn im ermessen der Firma ob sie Probezeit vereinbart oder nicht?
Weil, bei mir in der Arbeit, gibt es auch eine Zeitarbeitsfirma (also mit denen unsere Klinik zusammenarbeitet) und wenn die MA dann direkt in der Klinik übernommen werden, weiß ich aus sicherer Quelle, das sie keine Probezeit haben…kann das jeder selbst entscheiden?!
Schon mal vielen Dank für die Antwort!

Lg

Hallo Maria,

es ist so, jeder Betrieb hat seine Standardverträge.
Meistens sind die mit einer Probezeit von 6 Monate vorgesehen. Auch wenn du bereits bei dieser Firma über Zeitarbeit angestellt warst…(die Probezeit wie ich dir schon geschrieben habe, fällt NICHT automatisch weg) Es gilt ein neuer Vertrag (neues AV), bedeutet auch eine erneute Probezeit. Das ist normal.

Der AG will sich durch diese erneute Probezeit absichern, und falls es Unstimmigkeiten gibt, kann er ja jeder Zeit wieder raus.

So wie du beschrieben hast und ich das verstehe, ist das nun der Fall.
Sorry wenn ich das sage, aber das ist rechtens. :frowning:

Hallo,
ich bin keine Juristin, würde aber sagen, dass das hier rechtens ist, da es sich um ein neues Arbeitsverhältnis handelt. Das erste Arbeitsverhältnis war mit der Zeitarbeitsfirma (Unternehmen 1), das zweite mit dem Betrieb (Unternehmen 2).
Wäre Dein Freund erst bei der Zeitarbeit und hätte dann in einem ganz anderen Unternehmen einen Job gefunden, wäre die Probezeit im neuen Arbeitsverhältnis ja auch selbstverständlich…

Hoffe, das hilft Euch. Viel Glück.

Gruß
k.

Hallo.

"Eine Befristung ist aber nicht zulässig, wenn zuvor mit dem selben Arbeitgeber schon ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. " Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/b…

Ich denke, dass was für eine zweite Befristung gilt, auch für eine zweite Probezeit gilt: sie ist abhängig vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber war vorher wahrscheinlich die Zeitarbeitsfirma.

Deshalb ist vermutlich nichts zu machen.

Tut mir leid.