Probezeit in einer Firma - wie lange

Hallo zusammen,

ich habe eine theoretische Frage, welche praktisch auf mich zutreffen wird. Ich habe neun Monate in einer Firma gearbeitet, in dieser Zeit auch die Probezeit überstanden, habe selber gekündigt und in einer anderen Firma anzufangen. In dieser neuen Firma, habe ich gemerkt, dass dies nicht mein ding ist und beschlossen, nach 5 1/2 Monaten wieder in meine alte Firma zurückzugehen. Ich habe in diesen 5 1/2 Monaten in dieser Firma auf 400€-Basis gearbeitet, von daher bin ich da wieder eher reingekommen.
Wie sieht dies nun rechtlich aus?
Gibt es eine neue Probezeit?
Wird alles wieder auf „Null“ gestellt?
Wer kennt sich da arbeitsrechtlich aus?
Danke schonmal

Grüße
Anubias

alles auf Null. MfG Peter A. Hoppe

Hallo Anubias,

es ist unstreitig ein neues Beschäftigungsvehältnis. Also fängt alles wieder bei null an.

Beste Grüße
maasterp

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Gruß

Wenn man die Sache rein juristisch betrachtet, dann haben Sie in der „alten“ Firma wieder eine Probezeit.

Die einzige Chance, die ich sehe: Sie verhandeln mit dem Arbeitgeber dahingehend, dass der die Probezeit von damals anerkennt. Das ist eine Frage des guten Willens, denn Sie haben die Probezeit damals ja überstanden.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Hallo,
Die Probezeit ist keine gesetzliche Verpflichtung.
Der Arbeitgeber muss diese nicht durchführen. Es ist aber durchaus üblich darf eine neue Probezeit anfällt.

Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage. 

Beste Grüße

Hallo,

eine Probezeit kann selbstverständlich wieder vereinbart werden. Du hattest selbst gekündigt. Hätte dich dein Arbeitgeber gekündigt, wären noch andere Dinge wichtig gewesen.

Viel Glück!!

Hallo,

kurz und bündig: Alles wieder auf Null !!!

Neuer Vertrag, neue Bedingungen, neue Probezeit ist Verhandlungssache, Beschäftigungszeit wieder auf null usw.

Viel Glück
Trotzkopf

Das hängt davon ab ob man dir die Vorbeschäftigungszeit anerkennt, das liegt im Ermessen der Firma - wenn sie dich aber wieder nehmen, kann man davon ausgehen dass sie auf die Erneute Probezeit verzichten - aber wie gesagt, as wäre Kulanz

Viel Glück

Hallo,

da Sie ja durchgängig in der Firma beschäftigt waren (auch ein 400-Euro-Job ist ein „richtiges“ Arbeitsverhältnis), kann es auf keinen Fall eine neue Probzeit geben.

Gruß,
Astrid

Hallo Anubias,

Wenn es sich um ein neues Beschäftigungsverhältnis handelt, kann auch erneut eine Probezeit vereinbart werden.

Wenn es eine durchgehende Beschäftigung war (sprich: 9 Monate Vollzeit, dann 5,5 Monate Teilzeit, jetzt wieder Vollzeit), gibt es keine erneute Probezeit.

Letztlich ist so etwas aber Verhandlungssache - sprich das Thema bei deinem alten/neuen Arbeitgeber mal an.

Viele Grüße
tinastar

Hallo
sorry kann dazu leider keine Aussage treffen.
;FG
Marcjue

rein rechtlich, fängst du jedes mal wieder bei 0 an, wenn du neu in ein Unternehmen kommst und zwar unabhängig davon ob und für wie lange du dort schon einmal warst. Denn jedes Mal erhälst du einen neuen Arbeitsvertrag und der kann (muß aber nicht) erneut eine Probezeit enthalten.
Allerdings kann dein AG entscheiden, dass er auf diese verzichtet, weil er dich ja schon kennt. Die Probezeit ist keine gesetzliche Verpflichtung. Es ist zwar gesetztlich geregelt, wie die Bedingungen einer Probezeit in Bezug auf Kündigung usw. aussehen aber ob eine verienbart wird, ist nicht vorgeschrieben.
Das ist Verhandlungssache.
Gruß
Ally

Eine gesetzliche Regelung über eine Probezeit gibt es nicht. Ob eine erneute Probezeit beim „alten“ AG eintritt, ist eine Verhandlungsfrage. Nach meinem Befürworten dürfte eine erneute Probezeit nicht mehr sinnvoll sein.
Robby1

Die Probezeit ist ein Ausdruck für die Zeit, in der das Kündigungsschutzgesetz vereinfachte Kündigungen zulässt. Sinn und Zweck ist es, dass sich beide Vertragsparteien kennen lernen, bevor man sich dauerhaft bindet.
Wenn ich davon ausgehe, dass es sich bei der erneuten Einstellung um eine Neueinstellung handelt, ohne Bezug auf die vorherige Einstellung, so ist lt. Gesetz eine erneute Probezeit möglich. Aber das wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich aufgefasst.

Hallo Anubias,

rechtlich beginnst du ein völlig neues Arbeitsverhältnis. Wenn der Arbeitgeber noch einmal eine Probezeit haben will, kann er das machen.
Ich wäre auch vorsichtig mit Arbeitsrecht zu argumentieren. Dein AG könnte dir unterstellen, du wüsstest nicht wirklich, was du willst, schließlich scheinst du dich über deinen zweiten Arbeitgeber nicht richtig informiert zu haben, wenn die der Laden nach so kurzer zeit nicht mehr gefällt.
Wenn er dich trotzdem wieder einstellt, dann solltest du die Brötchen nicht zu groß backen wollen. Wenn du die allerbeste Arbeitskraft gewesen wärest, hätte er dich gar nicht gehen lassen, sondern dir einen guten Lohn angeboten, damit du bleibst. Sei also nicht zu übermütig.

Gruß Fredo