Probezeit in einer Firna

Hallo zusammen,

ich habe eine theoretische Frage. Person A hat neun Monate in einer Firma gearbeitet, in dieser Zeit auch die Probezeit überstanden, hat selber gekündigt und in einer anderen Firma anzufangen. In dieser neuen Firma, hat er gemerkt, dass dies nicht sein ding ist und beschlossen, nach 5 1/2 Monaten wieder in seine alte Firma zurückzugehen. Er hat in diesen 5 1/2 Monaten in dieser Firma auf 400€-Basis gearbeitet, von daher ist er da wieder eher reingekommen.
Wie sieht dies nun rechtlich aus?
Gibt es eine neue Probezeit?
Wird alles wieder auf „Null“ gestellt?
Wer kennt sich da arbeitsrechtlich aus?
Danke schonmal

Grüße

Hallo,

ein 400€-Verhältnis ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Sofern dieses ununterbrochen weiter bestanden hat, ist die Zeit arbeitsrechtlich voll anrechenbar.
A hat dann im geschilderten Fall in der Firma, in der er jetzt wieder in Vollzeit „zurückkehrt“, bereits eine Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr (14,5 Monate). Eine erneute Probezeit kann daher grundsätzlich - auch nicht bei Änderungen von Aufgaben, Zeit etc. - nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.
Sollte der AG aber irrigerweise darauf bestehen, kann A den Arbeitsvertrag trotzdem getrost unterschreiben, da aus der Unterschrift bezüglich der Probezeit kein Nachteil entstehen kann und A sich evtl. unnötigen Stress mit dem AG erspart.

&Tschüß

Hallo,

verstehe die Frage nicht so richtig:

Person A hat neun Monate in einer Firma gearbeitet, in dieser Zeit auch die Probezeit überstanden und hat dann selber gekündigt und ist in einer neuen Firma gewechselt.

Soweit klar.

In dieser neuen Firma, hat er gemerkt, dass dies nicht sein Ding ist und beschlossen, nach 5 1/2 Monaten wieder in seine alte Firma zurückzugehen.

Soweit auch klar.

Er hat in diesen 5 1/2 Monaten in dieser Firma auf 400€-Basis gearbeitet.

Soweit noch klar.

Von daher ist er da wieder eher reingekommen.

Dann nicht mehr klar,also von der neuen wieder in die alte Firma,oder wie?

Gibt es eine neue Probezeit?

Was sagt denn der Arbeitsvertrag?
„…sollte mit dem AN in der Vergangenheit schon ein Arbeitsrechtsverhältniss mit dem AG bestanden haben,werden alle alten arbeitsrechtlichen Bestimmungen übernommen…“

Also wenn der AN sein Arbeitsrechtsverhältniss mit dem AG beendet,
sich eine neue Arbeit sucht,diese nicht nett findet,wieder bei seinem
alten AG auf der Matte steht fängt er wieder bei Null an.

Etwas anderes wäre m.E. totaler Unsinn.

LG Bollfried

PS:Es soll sogar Firmen geben,die zahlen hohe Abfindungen um sich von
Mitarbeitern zu trennen(weil Diese in den bestehenden Arbeitsverträgen
für die Firma auf Dauer unrentabel sind).
Zu neuen Konditionen kann man sich aber wieder neu bewerben.

Hallo Wolfgang,

A hat dann im geschilderten Fall in der Firma, in der er jetzt wieder in Vollzeit „zurückkehrt“, bereits eine Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr (14,5 Monate).

Entweder ich habe nicht alles gelesen,oder etwas falsch verstanden.

Laut Aussage hat Person A 9Monate in der alten Firma gearbeitet,bevor
er in die neue Firma für 5 1/2 Monate gewechselt ist.

Eine erneute Probezeit kann daher grundsätzlich - auch nicht bei Änderungen von Aufgaben, Zeit etc. - nicht mehr rechtswirksam vereinbart werden.

Wo steht das?

Sollte der AG aber irrigerweise darauf bestehen, kann A den Arbeitsvertrag trotzdem getrost unterschreiben, da aus der Unterschrift bezüglich der Probezeit kein Nachteil entstehen kann und A sich evtl. unnötigen Stress mit dem AG erspart.

Da wir den Inhalt beider Arbeitsverträge nicht kennen,wäre ich mit dieser Aussage sehr zurückhaltend.

LG Bollfried

Hi!

Eine erneute Probezeit kann daher grundsätzlich - auch nicht
bei Änderungen von Aufgaben, Zeit etc. - nicht mehr
rechtswirksam vereinbart werden.

Wo steht das?

Zitat
Er hat in diesen 5 1/2 Monaten in dieser Firma auf 400€-Basis gearbeitet … mehr auf http://w-w-w.ms/a4a89k

Während er den neuen Job hatte, lief bei der alten Firma der Minijob, von einer Neueinstellung kann also keine Rede sein.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

habe den Sachverhalt falsch verstanden,Sorry und Asche auf mein Haupt.

Was mich dennoch interessiert ist,Person A hat seinen alten
Arbeitsvertrag gekündigt und dann einen Neuen (Minijob)
mit der alten Firma(ob zeitgleich mit der Kündigung ist m.E. für mich
nicht erkennbar)abgeschlossen.

Bei Abschluss des Minijobvertrages muss doch auch zwangsläufig im
Arbeitsvertrag das Prozedere einer Probezeit vereinbart worden sein,
oder liege ich hier falsch?

LG Bollfried

Hallo,

Bei Abschluss des Minijobvertrages muss doch auch zwangsläufig

Wieso „zwangsläufig“ ??? Dafür gibt das UP nun wirklich gar nix her.

im
Arbeitsvertrag das Prozedere einer Probezeit vereinbart worden
sein,
oder liege ich hier falsch?

Du könntest falsch liegen, denn es könnte auch nur ein Änderungsvertrag geschlossen worden sein.

LG Bollfried

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Du könntest falsch liegen, denn es könnte auch nur ein
Änderungsvertrag
geschlossen worden sein.

im UP steht:
Person A hat neun Monate in einer Firma gearbeitet, in dieser Zeit auch die Probezeit überstanden, hat selber gekündigt und in einer anderen Firma anzufangen.

Für mich liest sich der Sachverhalt so:

  • erste Firma nach 9 Monaten AN-seitig gekündigt
  • zweite Firma 5 1/2 Monate lang Minijob
  • danach Rückkehr zur ersten Firma

Gruß

UP schweigt, müßige Diskussion

Hallo,

Hallo,

Für mich liest sich der Sachverhalt so:

  • erste Firma nach 9 Monaten AN-seitig gekündigt
  • zweite Firma 5 1/2 Monate lang Minijob
  • danach Rückkehr zur ersten Firma

So liest es sich für mich eben nicht. Aufgrund der Formulierung gehe ich davon aus, daß der UP während der Beschäftigung beim zweiten AG noch eine weitere Beschäftigung für 400€ beim ersten AG hatte.
Deswegen ist mE ausschlaggebend, worauf sich AN und erster AG letztendlich geeinigt haben.
Aber da der UP schweigt, ist diese Diskussion letztendlich müßig ubnd deswegen bin ich auch jetzt raus aus dem Thread

Gruß

&Tschüß