Probezeit: kann Sie vor Ablauf verlängert werden?

Hallo,

hat jemand eine Idee zum Thema Probezeit ?
Meinem Freund wurde jetzt kurz vor Ablauf seiner vier Monate Probezeit gesagt das man nicht so zufrieden ist und die Probezeit verlängert wird um vier Wochen. Ist dies einfach so gültig ? Von meinem Standpunkt aus (nicht unterschrieben oder dokumentiert) ist die Probezeit abgelaufen und eine mündliche Absprache ungültig weil im Vertrag die vier Monate festgelegt sind.

Hat noch jemand eine Idee bzw. Erfahrungen ?

LG

Moin,

dass die Frage so hier nicht lange stehen bleibt ist Dir klar, FAQ 1129?

Also, Person P bekommt nochmal eine Chance einen Arbeitsvertrag zu bekommen.

Version 1: P verzichtet auf die Verlängerung der PZ -> Schluß

Version 2: P nimmt an, gibt sich Mühe und bekommt einen AV

Ich bin kein Jurist, aber es ist eigentlich ganz einfach.

Gruß Volker

Hallo Mary,

schnell noch ne Antwort bevor wir gelöscht werden :wink:

Meinem Freund wurde jetzt kurz vor Ablauf seiner vier Monate
Probezeit gesagt das man nicht so zufrieden ist und die
Probezeit verlängert wird um vier Wochen.

Was genau steht denn im Vertrag dazu?

Falls das dort abgedeckt ist würde ich mal ein bisserl schnuppern: Sprich, wonach riecht’s denn?
Es könnte ja sein, dass Dein Freund nur für einen „Aushilfstätigkeit“ ausgenutzt werden sollte und die halt noch vier Wochen länger dauert als eigentlich gedacht.
Es könnte aber auch sein - wie Volker schreibt - dass man sich in dieser Firma wirklich nicht sicher ist, ob Dein Freund der richtige für den Job ist und er nochmal ne Chance zur Bewährung kriegt.

Ich persönlich würde auf jeden Fall nochmal das Gespräch mit dem Chef suchen und fragen, was denn „nicht so zufrieden“ konkret bedeutet und was man vielleicht ändern könnte. Vielleicht muss er sich mehr „reinhängen“? Vielleicht ist er in einem etwas anderen Aufgabengebiet besser aufgehoben? Vielleicht braucht er ne Schulung? Was auch immer - sowas lässt sich meist nur im direkten Gespräch mit dem Chef rauskriegen :wink:

Wie auch immer wäre ich sehr vorsichtig (zumindest wenn ich keinen alternaitven Job in der Tasche hätte) dass nicht da ratzfatz ne Kündigung zum Ende der Probezeit draus wird.

*wink*

Petzi

hi,

jaja, faq 1129…

verlängerung der probezeit ist „eigentlich“ nicht möglich. eine probezeit, egal wie lang sie geschlossen wurde, ist dafür da, zu prüfen (beidseitig!), ob´s „paßt“. wenn man das bis zum ende der probezeit nicht weiß, wird man´s danach auch nicht wirklich wissen. der sinn und zweck der probezeit würde mit einer verlängerung konterkariert.
im übrigen wäre der arbeitnehmer mit einer verlängerung der probezeit über die probezeit hinaus ja schon länger beschäftigt, als die (ursprüngliche) probezeit vorsieht. macht das sinn? außerhalb der probezeit in der probezeit…

fraglich ist: was bliebe dem betroffenen übrig? „bockt“ er gegen die verlängerung, ist´s eh passé. unterschreibt er sie und würde nach der verlängerung gekündigt, könnte er versuchen dagegen zu klagen. will er das? bringt das was? wollte er dann noch in dem unternehmen, gegen das er klagt, arbeiten? das kann hier keiner beantworten.
also: a…backen zusammenkneifen und ranklotzen! (kein juristischer rat, sondern ein menschlicher tip - denn immerhin will´s der ag wohl nochmal versuchen)

saludos, borito

PS: Krankheit in der Probezeit?
Nochmal hallo Mary,

was mir grad noch eingefallen ist: war Dein Freund eventuell während der Probezeit krank oder im Urlaub oder so?

*wink*

Petzi

jein

hat jemand eine Idee zum Thema Probezeit ?

Ideen gibt’s hier immer.

Meinem Freund wurde jetzt kurz vor Ablauf seiner vier Monate
Probezeit gesagt das man nicht so zufrieden ist und die
Probezeit verlängert wird um vier Wochen. Ist dies einfach so
gültig ?

Jein, weil das ohne weitere Angaben nicht beantwortet werden kann.

Ist es ein Arbeitsverhältnis?
Hier sind 6 Monate Probezeit zulässig. Werden nur 4 Monate vereinbart und gibt es berechtigte Gründe für den AG die Probezeit, bis auf das gestzlich zulässige Maß, zu verlängern kann das gehen. Bei 6 Monaten ist dann aber Schluss.
Aber, gibt es eine Betriebsvereinbarung (Betriebsrat) mit entsprechenden anderslautenden Regelungen, gilt dann eben das was dort geregelt ist. Und ob und was dort geregelt ist, kann hier keiner wissen.

Von meinem Standpunkt aus (nicht unterschrieben oder
dokumentiert) ist die Probezeit abgelaufen und eine mündliche
Absprache ungültig weil im Vertrag die vier Monate festgelegt
sind.

Standpunkte kann man haben.

Hat noch jemand eine Idee …?

Ja. Ist es ein Ausbildungsverhältnis?
Dann sind eh nur 4 Monate Probezeit zulässig. Insofern passen deine o.g. 4 Monate. Eine Verlängerung ist dann nicht möglich.
Mit Zustimmung der zuständigen Stelle der Überwachung der Berufsausbildung, z.B. IHK, und erheblichen Gründen, welche nicht der Ausbildende zu vertreten hat, z.B. sehr lange Krankheit (AU) des Azubis, könnte dann sowas vereinbart werden, um das Ausb.verhältnis zu retten.

Ansonsten gibt es in Arbeitsverhältnissen die „Streckung“ der Probezeit nur noch zur Umgehung des Kündigungsschutzes KüSchG, soweit auf den AG zutreffend, bei Abschluss eines befristeten Arb.vertrages nach Probezeit mit bedingter Erklärung der Kündigungsrücknahme. So werden z.B. für neue AN die nur auf 6 Monate zulässige Probezeit auf 12 Monate „gestreckt“.

Was jetzt im vorliegenden Fall zutrifft, weiß ich nicht. Da fehlen die Angaben.

Krank war er nicht, er hatte aber nach dem Gespräch eine Woche Urlaub genehmigt bekommen. Der wurde aber genehmigt bevor das Gespräch statt fand.

Es geht ja gar nicht darum das es da total schlimm ist und er macht gute Arbeit. Es geht nur um den Fakt ob es wirksam ist mündlich eine Probezeit zu verlängern!?

Die Maßnahme gilt ja in dem Sinne schon, die Frage ist ja nur das das rechtlich bestimmt keinen Bestand hat! Was da am Ende bei rauskommen wird ist ja egal, … es macht halt nur keinen Spass so im Ungewissen zu leben …

Das Gespräch mit dem Chef suchen habe ich doch schon lange angeordnet ^^
Das mit der Aushilfstätigkeit könnte ich dem Chef zutrauen, aber die Aushilfe würde noch länger als nun gerade bis Mitte Dez. benötigt. Wie auch immer. Ich wollte ja nur wissen ob dies rechtlich möglich ist oder ob eine mündliche Absprache ungültig ist und jetzt die 3wächige Kündigungsfrist gilt.

FAQ 1129 ? Ich kenne nur RfC’s ^^

Wieso denn AV bekommen? Den hat er doch seit Anfang der Arbeit in der Tasche ?

Ja, dann soll der Post bitte endlich gelöscht werden wenn das hier alles laut FAQ nicht regelgerecht sein soll. Ich will ja auch keine juristisch verbindliche Antwort sondern wissen ob mein Gefühl sich bestätigt oder nicht ^^

Hallo Mary,

Das Gespräch mit dem Chef suchen habe ich doch schon lange
angeordnet ^^

und woran scheitert’s?

Das mit der Aushilfstätigkeit könnte ich dem Chef zutrauen,

Das heisst, der Job läuft auch aus Sicht von Deinem Freund eher nicht so richtig gut?

dies rechtlich möglich ist oder ob eine mündliche Absprache

Gibt’s denn nix schriftliches? Sprich, hat der Chef nur gesagt „sodele, wir verlängern dann mal die Probezeit um 4 Wochen“ und es kam garnienix schriftliches? *staun* Gibt’s den Arbeitsvertrag denn in schriftlicher Form? Steht da was zum Thema „Verlängerung der Probezeit“?

Wie auch immer - in diesem Fall würde ich auch direkt mal Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen (zumindest wenn Dein Freund droht dort Kunde zu werden, sollte dieser Job jetzt oder in 4 Wochen zuende gehen). Zum einen haben die eventuell zuverlässigere Tips auf Lager als ein anonymes Internetforum und zum anderen können die dann nicht sagen, er hätte zu spät Bescheid gesagt, dass da ne Arbeitslosigkeit droht :smile:

*wink*

Petzi

Hier sind 6 Monate Probezeit zulässig. Werden nur 4 Monate
vereinbart und gibt es berechtigte Gründe für den AG die
Probezeit, bis auf das gestzlich zulässige Maß, zu verlängern
kann das gehen. Bei 6 Monaten ist dann aber Schluss.
Aber, gibt es eine Betriebsvereinbarung (Betriebsrat) mit
entsprechenden anderslautenden Regelungen, gilt dann eben das
was dort geregelt ist.

Das ist völliger Unsinn, und zwar vom Anfang bis zum Ende.

  1. Eine Probezeit ist Teil eines Arbeitsvertrags, also Teil einer Willenserklärung die von ZWEI Seiten abgegeben wurde. Einseitig kann man diese Vereinbarung nicht verändern.

  2. Lies mal den §77, Abs. 3 BetrVerfG

Gruß
Guido