Probezeit kündigung

Hallo,

bin grad in der Probezeit und habe festgestellt,das es nicht die Stelle ist,die ich mir vorgestellt habe bzw. mir im Vorstellungsgespräch präsentiert wurde.
gerne möchte ich dann das arbeitsverhältniss beenden?
Was passiert,wenn ich es selber tue?Bekomme ich dann 3 monate sperrfrist vom arbeitsamt?kann ich jederzeit die Probezeit beenden?
Oder wenn der arbeitgeber mich nun aus der Probezeit rausläßt,wie sieht es dann aus?

Viele Grüße

Jens

Kündigungsfristen stehen im Arbeitsvertrag (auch für die Probezeit) - wenn nicht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach BGB § 622.

Sperrzeit ist nur interessant, falls nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beansprucht werden soll. Dazu muss aber erst einmal ein Anspruch entstanden sein. Wenn der Anspruch entstanden ist, dann gibt es bei einer Eigenkündigung eine Sperrzeit nach SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1.

Hallo Jens,

wenn Du kündigen möchtest, sieh zu, dass Du als erstes eine Stelle findest, und dann kündigst, sonst wirst Du vom Arbeistsamt 3 Monate gesperrt

2.Möglichkeit, bitte Deinen Arbeitgeber, dich zu entlassen, dann kannst Du entspannter an die Arbeitssuche rangehen.

Marco