Liebe/-r Experte/-in,
es geht um meinen Lebensgefährten,der zurzeit mitten in seiner 6-monatigen Kündigungsfrist steckt (bis ca. mitte März). Nun wurde er aufgrund einer schweren MagenDarmInfektion eineinhalb wochen krankgeschrieben, woraufhin sein Chef ihm kündigte. Die Kündigung kam per einschreiben, mein freund war aber nicht zu hause und kann die kündigung morgen nun erst bei der post abholen. Wir haben uns schon informiert, dass es während der probezeit leider möglich ist, gekündigt zu werden auch wenn man grade krankgeschrieben ist. allerdings beträgt bei ihm die Kpnsigungsfrist nur 2 wochen und wie es aussieht braucht er noch eine folgebescheinigung da er noch nicht wieder fit ist. Muss sein chef ihn über die kündigungsfrist hinaus bezahlen, wenn er noch krank geschrieben ist? er kann sich so in krankem zustand ja schlecht um neue arbeit kümmern geschweigedenn eine neue arbeit beginnen… Sind nun etwas ratlos…vorallem hätte sein chef ihm in der probezeit ja eh ohne angabe von gründen jederzeit kündigen können wenn was nicht in ordnung ist…warum dann wenn er grade AU geschrieben ist? Um schnelle antwort würde ich mich sehr freuen. LG
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
es geht um meinen Lebensgefährten,der zurzeit mitten in seiner
6-monatigen Kündigungsfrist steckt (bis ca. mitte März). Nun
wurde er aufgrund einer schweren MagenDarmInfektion eineinhalb
wochen krankgeschrieben, woraufhin sein Chef ihm kündigte. Die
Kündigung kam per einschreiben, mein freund war aber nicht zu
hause und kann die kündigung morgen nun erst bei der post
abholen.
Tut nix zur Sache.
Wir haben uns schon informiert, dass es während der
probezeit leider möglich ist, gekündigt zu werden auch wenn
man grade krankgeschrieben ist.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist immer möglich!
allerdings beträgt bei ihm die
Kpnsigungsfrist nur 2 wochen und wie es aussieht braucht er
noch eine folgebescheinigung da er noch nicht wieder fit ist.
Muss sein chef ihn über die kündigungsfrist hinaus bezahlen,
wenn er noch krank geschrieben ist?
Ja, der Anspruch des § 3 Abs. 1 EFZG geht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
er kann sich so in krankem
zustand ja schlecht um neue arbeit kümmern geschweigedenn eine
neue arbeit beginnen… Sind nun etwas ratlos…vorallem hätte
sein chef ihm in der probezeit ja eh ohne angabe von gründen
jederzeit kündigen können wenn was nicht in ordnung
ist…
Du sagst es.
warum dann wenn er grade AU geschrieben ist?
Wenn es dem AG so passt…
Um schnelle
antwort würde ich mich sehr freuen. LG
&Tschüß
P.S.: Absätze und Groß-/Kleinschreibung erleichtern Lesbarkeit und damit Beantwortung ungemein.
bin ich leider überfragt ((
Hallo,
lies bitte die Fragestellung durch und formuliere es dann so, dass man versteht was gemeint ist.(steckt in seiner 6-monatigen Kündigungsfrist?)
ansonsten ist die Kündigung Rechtens. Sie wurde per Einschreiben zugestellt. Die Frist läuft bis Ende oder Mitte des Monats. Ansprüche auf Entgeld Fortzahlung besteht nicht. Wird vom Arbeitsamt, bzw. Krankenkasse bezahlt.
Das Gehalt wird leider nur bis zum letzten Arbeitstag bezahlt. Da Ihr Lebensgefährte jedoch nicht arbeitsfähig ist, wird er Krankengeld erhalten. Trotzdem sollten Sie sofort das Arbeitsamt per Einschreiben informieren und eine Kopie der Arbeitsunfähigkeit beifügen, um bei verspäteter Arbeitslosmeldung keine Nachteile zu haben.
Hallo,
zu diesem Thema kann ich leider nichts sagen … hoffe die anderen angefragten wissen mehr - viel Erfolg.
HK
Am besten schnell anwaltlichen Rat einholen, soweit ich weiß kann während eines AU nicht gekündigt werden auch wenn es in der Probezeit ist, diese verlängert sich dann nur. Die Frist beginnt dann erst nach dem AU. das kann man auch im Internet unter „Kündigung in der Probezeit“ mal suchen.
LG
Hallo,
ist leider so. Kündigung in der Pronbezeit ist ohne Angaben von Gründen möglich, weil das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit greift. Also der weitere Weg, wenn die Kündigung da ist, zum Arbeitsamt arbeitslos melden. Die übernehmen dann die "Folge"Lohnfortzahlung die der Arbeitgeber begonnen hat bis 6 Wochen. Danach gibts dann Krankengeld von der Krankenkasse.
LG
Hallo
das ist sehr speziell.
grundsätzlich ist Kdg in Probezeit möglich, auch bei Krankschreibung.
Leider.
Alles Gute unsd viel Erfolg
hallo,
es geht um die probezeit mit einer kündigungsfrist von 14 tagen ohne angabe von kündigungsgründen.
beim arbeitsamt melden und krankschreibung sofort mit angeben und die fristen einhalten.
mfg
sn
Hallo,
ich bin kein Experte in Arbeitsrecht und kann leider nicht helfen.
Bitte mal bei Google eingeben:
„Kündigung während Probezeit bei Krankheit“. (ohne Anführungsstriche)
Dort gibt es eine Reihe von Infos.
mfg Manni
Guten Morgen,
Kündigungen während der Probezeit sind immer ärgerlich,vor allem da sie ohne Grund abgegeben werden können. Aber auch nach der Probezeit wäre eine Kündigung jederzeit möglich, nur für den Arbeitgeben wird es ggf. ein wenig teurer einen Mitarbeiter los zu werden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Kündigung noch nicht zugegangen, was bedeutet, dass diese erst ab dem Zeitpunkt des Zuganges Gültigkeit erwirkt. Somit wäre das Arbeitsverhältnis noch ungekündigt und wenn das Schreiben nicht bei der Post abgeholt wird (wird eine woche aufbewahrt und dann zurück geschickt), dann hat erstmals keine Kündigung stattgefunden.
Betreffend der Krankheit ist es so, dass wenn die Krankheit bereits in der Kündigungsfrist begonnen hat, die Krankenkasse erstmals bis zur vollständigen Genesung die Zahlung übernimmt, was evtl. sogar ein wenig mehr ist als ein Arbeitslosengeld. Erst wenn jemand wieder arbeitsfähig ist, kann er auch dann Arbeitslosengeld erhalten.
Hallo unpredictable,
ich bin kein Arbeitsrechtsexperte,ich denke mit
6-monatiger Kündigungsfrist, meist Du Probezeit,oder?
Soweit ich das beurteilen kann, muß der Chef die
14tägige Kündigungsfrist einhalten, mehr aber auch
nicht. Krankenstand hin oder her. Leider. Möglicher-
weise war der Chef ja zu feige Deinem Lebensge-fährten zu kündigen, als er noch nicht krank war.
Auf jeden Fall sollte sich Dein Lebensgefährte mög-
lichst umgehend beim Arbeitsamt melden, damit ihm
keine Nachteile entstehen.
Tut mir leid, daß ich nicht wirklich weiterhelfen
konnte.
Gruß
Rumpelstilz
Hallo,
Es fällt mir schwer - aber die Antwort ist eindeutig.
Eine Kündigung in der Probezeit ist ohne Grund möglich und wenn die Kündigungszeit eingehalten wird, gibt es nichts zu beanstanden, auch nicht wenn er krank ist. - Leider -
Wenn er krank ist wird das zumindest von der Agentur für Arbeit anerkannt und daher muss er nicht sofort Arbeit suchen müssen - da er ja anscheinend eine AU hat.
Würde gerne was anderes schreiben aber ich kenne keinen anderen rechtlichen Weg da raus.
LG Silverwhale
Guten Tag,
tut mir leid. Nein. Der Chef Ihres Lebensgefährten muss nicht über die Kündigungsfrist hinaus Entgelt zahlen.
Und warum er ausgerechnet in der AU-Zeit gekündigt wurde, bleibt wohl das Geheimnis des Arbeitgebers. Denen ist das egal. Manchmal ist die AU auch Auslöser. Selbst wenn man - wie eben gerade bei dem kalten Wetter - nun wirklich überhaupt nichts dafür kann.
Bitte achten Sie darauf, dass er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses sein Entgelt (fortgezahlt) bekommt. Und dass er seine Urlaubsansprüche ebenfalls ausbezahlt bekommt. Denn den Resturlaub 2011 und den Anteil des neuen Urlaubs 2012 konnte er ja wegen Krankheit nicht nehmen. Damit ist er zwingend auszuzahlen.
Ich wünsche Ihrem Lebensgefährten gute Besserung und viel Glück bei der Stellensuche.
Mit freundlichen Grüßen
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
PS: Ich freute mich über eine Bewertung.
_________________________________
Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
Taubenstraße 20 - 22
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Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601
Hallo,
deine Angaben sind da etwas widersprüchlich. wenn er in einer 6 monatigen Kündigungsfrist steckte, war er doch schon vor der Krankheit gekündigt. Sollte er aber in der Probezeit gekündigt worden sein, ist es wichtig den Kündigungsgrund zu wissen. Denn sollte er wegen der Erkrankung gekündigt worden sein muss der AG bis zu 6 Wochen Entgeldfortzahlung leisten. kündigt er mit oder ohne Angabe von Gründen, gelten die 14 Tage Kündigungszeit.
Die Antwort ist bereits gegeben, Kündigung während der Probezeit, hier ist keine Begründung notwendig. Die Kündigung muss also akzeptiert werden, wenn dies auch moralisch nicht ok ist.