Ihr lieben klugen Menschen,
eine Auszubildende hat sechs Monate Probezeit, und in dieser Probezeit kann ihr ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Soweit ist das klar.
Wenn ihr nun mit der Angabe von Gründen gekündigt wird (vorderhand nur mündlich, und eine Bewährungseit wurde ihr auch noch eingeräumt), sind diese Gründe dann arbeitsgerichtlich überprüfbar?
Solche Gründe seien, so will es der Fall, an den Haaren herbeigezogen, unwahr, nachweislich erlogen.
Gruß - Rolf
Ihr lieben klugen Menschen,
Hallo Rolf, die Anrede gefällt mir
(geht doch runter wie Öl)
eine Auszubildende hat sechs Monate Probezeit, und in dieser
Probezeit kann ihr ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Soweit ist das klar.
Nö, da ist schon das erste Unklare. Ist das was in der Alten- oder Krankenpflege? (Weil nach dem BBiG kanns nicht sein) Oder was nochmal anderes?
Wenn ihr nun mit der Angabe von Gründen gekündigt wird
(vorderhand nur mündlich, und eine Bewährungseit wurde ihr
auch noch eingeräumt), sind diese Gründe dann
arbeitsgerichtlich überprüfbar?
Eine mündliche Kündigung = gar keine Kündigung. Also gibts da auch (noch) nichts zu überprüfen.
Solche Gründe seien, so will es der Fall, an den Haaren
herbeigezogen, unwahr, nachweislich erlogen.
Wenn in der Probezeit kein Grund zur Kündigung notwendig ist, dann spielt das - eigentlich - auch keine Rolle. Leider.
MfG
Hallo Rolf,
Ihr lieben klugen Menschen,
uiii - wer kann dieser Anrede schon widerstehen? *strahl*
eine Auszubildende hat sechs Monate Probezeit, und in dieser
Probezeit kann ihr ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
echt? Giltet das auch für Azubienen? *grübel* Ich kenne mich damit nicht aus, aber könnte mir vorstellen, dass in dem Fall nur in gaaanz schröcklichen Ausnahmefällen gekündigt werden kann. Das weiss aber hier bestimmt noch jemand sicher.
Solche Gründe seien, so will es der Fall, an den Haaren
herbeigezogen, unwahr, nachweislich erlogen.
Kann sie das denn beweisen? Also mal angenommen, ihr würde Unpünktlichkeit zur Last gelegt, sie könnte jedoch anhand von Zeitaufzeichnungen oder Zeugen (Mitfahrgelegenheit) beweisen, dass sie sehr wohl pünktlich war, sollte das einfach sein.
Wie auch immer würde ich dieser Azubiene folgendes raten:
- sie soll sich unbedingt und so schnell wie möglich an den Vertrauenslehrer (oder sonst einen „normalen“ Lehrer, dem sie vertraut) an ihrer Berufsschule wenden und das Problem ehrlich (!) schildern (vielleicht war sie ja doch ein ganz klein bisschen unpünktlich oder so?)
- gibt es meines Wissens nach bei der IHK ebenfalls hilfsbereite Vertrauenspersonen. Für das Gespräch mit denen gilt natürlich die gleiche Ehrlichkeit wie unter 1)
- im Betrieb gibt es doch sicherlich jemanden, der für die Lehrlingsausbildung zuständig ist. Dem sollte sie sich ebenfalls wie unter 1) erwähnt anvertrauen.
Nach all diesen Gesprächen sollte ihr klar sein, was es für Wege gibt. So könnte man an folgende Szenarien denken:
-
Mit oder ohne Unterstützung einer oder mehrerer der unter 1) bis 3) erwähnten Gestalten redet sie mit dem Cheffe und räumt allfällige Missverständnisse aus und setzt ihre Lehre dort fort.
-
Sie tut so, als ob die Vorwürfe begründet seien, verhält sich wohl und beisst die restlichen 3 Jahre Lehrzeit die Zähne zusammen. Das ist jedoch Geschmackssache und gerade wenn die Vorwürfe wirklich völlig haltlos sind, wird das wohl eine recht harte Zeit werden.
-
Sie kündigt oder lässt sich kündigen.
In dem Fall stellt sich natürlich die dringende Frage „Wat nu?“. Ideal wäre es natürlich, sie könnte die Ar***backen zusammenkneifen und sich erst eine andere Lehrfirma suchen und dann kündigen. Soweit ich weiss, kann man in Ausnahmefällen die Ausbildung auch bei der IHK „irgendwie“ beenden. Leider hab ich das nur mal von jemandem gehört, der jemanden kennt, so dass ich nix genaueres dazu sagen kann. Aber das sagt ihr sicherlich einer der unter 1) bis 3) erwähnten Personen.
-
Generell wäre es für sie auch eine Überlegung wert, ob nun die Firma oder der Ausbildungsberuf nicht passend waren. Sprich, war nur die Firma „unmöglich“, dann wird sie sicher nach einem Wechsel völlig glücklich werden. War jedoch die Firma nur „merkwürdig“ und die Ausbildungsinhalte ebenfalls, wäre es vielleicht eine Überlegung wert, das als Chance zu sehen, was passenderes zu lernen 
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
Giltet das auch für Azubienen? *grübel*
Jep. Zumindest für die, für welche das BBiG gilt (welches für den Großteil der in D Auszubildenden gilt) Bei den anderen von mir vermuteten Gesetzen hab ich noch nicht nachgeschaut.
Ich kenne mich
damit nicht aus, aber könnte mir vorstellen, dass in dem Fall
nur in gaaanz schröcklichen Ausnahmefällen gekündigt werden
kann.
Nö, das trifft vermutlich nicht zu. (zumindest BBiG-mäßig)
- gibt es meines Wissens nach bei der IHK ebenfalls
hilfsbereite Vertrauenspersonen. Für das Gespräch mit denen
gilt natürlich die gleiche Ehrlichkeit wie unter 1)
Die IHK könnte unter Umständen nicht der richtige Ansprechpartner sein in diesem Fall. Zwecks Zuständigkeit sollten wir aber die Art der Ausbildung wissen.
MfG