Hallo, ich hätte mal zwei Frage.
Also folgendes Beispiel Szenario:
Befristeter Probearbeitsvertrag über 6 Monate (danach keine automatische
Übernahme).
Der Angestellte wird nach drei Wochen krank. Kriegt er Geld während er Krank
geschrieben ist?
- Ich hab selbst schon etwas gesucht aber bin etwas verwirrt. Einmal hab ich
gefunden das es erst nach vier wochen Arbeit Geld gibt. Dann aber auch das es
von der Form der Probezeit abhängt (Länge. Befristet oder unbefristet). Kann
mich da mal jemand erleuchten (Quelle wäre auch cool).
Der Angestellte bekommt eine Kündigung nach einem Monat. Besteht Anrecht auf
Auszahlung von Urlaubsgeld?
- Probearbeitsvertrag wie oben mit der Angabe von 25 Urlaubstagen pro Jahr. Gibt
es dann auch schon einen anteiligen Anspruch nach einem Monat? Also zB. von zwei
Tagen.
Ok. Ich sag schon mal vielen Dank für die Hilfe.