Probezeit Kündigung: Krankheit u. Urlaub

Hallo, ich hätte mal zwei Frage.

Also folgendes Beispiel Szenario:
Befristeter Probearbeitsvertrag über 6 Monate (danach keine automatische
Übernahme).

Der Angestellte wird nach drei Wochen krank. Kriegt er Geld während er Krank
geschrieben ist?

  • Ich hab selbst schon etwas gesucht aber bin etwas verwirrt. Einmal hab ich
    gefunden das es erst nach vier wochen Arbeit Geld gibt. Dann aber auch das es
    von der Form der Probezeit abhängt (Länge. Befristet oder unbefristet). Kann
    mich da mal jemand erleuchten (Quelle wäre auch cool).

Der Angestellte bekommt eine Kündigung nach einem Monat. Besteht Anrecht auf
Auszahlung von Urlaubsgeld?

  • Probearbeitsvertrag wie oben mit der Angabe von 25 Urlaubstagen pro Jahr. Gibt
    es dann auch schon einen anteiligen Anspruch nach einem Monat? Also zB. von zwei
    Tagen.

Ok. Ich sag schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Hi!

Der Angestellte wird nach drei Wochen krank. Kriegt er Geld
während er Krank
geschrieben ist?

Nach der vierten Woche.
Wenn er also ab dem ersten Tag arbeitsunfähig erkrankt, gibt es ab dem 29 Tag Lohnfortzahlung.
§3, Abs3 EFzG

Besteht Anrecht auf
Auszahlung von Urlaubsgeld?

Wenn es ein voller Monat war, besteht prinzipiell Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs.
Allerdings muss der AG nur zahlen, wenn der AN nachweist, dass er wieder arbeitsfähig ist.

LG
Guido