Probezeit - Kündigungsfrist = Sinn?

Hallo,

mich würde mal interessieren, was eigentlich eine 4-wöchige Probezeit bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist eigentlich noch für Sinn macht.

Ich hab einen Job in Aussicht, mit eben diesen beiden Fakten.
Wenn ich eh 4 Wochen Kündigungsfrist hab, kann mir doch der Arbeitgeber, Probzeit hin oder her, eh mit 4 Wochen Frist kündigen, oder kann in der Probezeit ohne Fristen ab sofort gekündigt werden?

Wie ist das zu handhaben idealerweise:

meine Exfirma hatte mir betriebsbedingt gekündigt, tut sich aber jetzt mit einer anderen Firma zusammen und mein Exchef will mich evtl. nun doch in das neue Konzept mit rein nehmen, sprich, wiedereinstellen.

Er sagt nun aber, dass der andere Part der neuen Firma einen Probezeit von mir verlangt, mein eigener Exchef beugt sich offenbar diesem Fakt, obwohl er meint, ich hätte ja immer sehr zuverlässig und top gearbeitet.

Wie handelt man das am besten aus?

danke für jeden Tip.
mipiace

Hallo mipiace,

allein durch die Vereinbarung einer Probezeit gibt es eine kürzere Kündigungsfrist von 2 Wochen in dieser Probezeit, die nicht im Vertrag geregelt sein muss, sondern sich aus dem Gesetz selbst ergibt.

Was in Deinem Fall viel interessanter ist, ist die Frage, inwieweit die Zeiten aus dem alten Arbeitsverhältnis beim neuen anzurechnen sind (Stichwort Wartezeit § 1 KSchG), da hier ggf. ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt (zwei Betriebe von 2 Inhabern werden fusioniert?).

Wenn der neue Betrieb mehr als 5 bzw. 10 Mitarbeiter hat, kann das hier der Fall sein. Dazu müsste man aber mehr Details kennen.

Grüße

E.K.

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Wartezeit? Anrechnung?
Hallo,

allein durch die Vereinbarung einer Probezeit gibt es eine
kürzere Kündigungsfrist von 2 Wochen in dieser Probezeit, die
nicht im Vertrag geregelt sein muss, sondern sich aus dem
Gesetz selbst ergibt.

Hast du zufällig einen Gesetzeslink dafür?

Was in Deinem Fall viel interessanter ist, ist die Frage,
inwieweit die Zeiten aus dem alten Arbeitsverhältnis beim
neuen anzurechnen sind (Stichwort Wartezeit § 1 KSchG),

das verstehe ich nicht ganz mit der Wartezeit?

Beim alten Arbeitgeber habe ich 1 Jahr gearbeitet, dann 1 Woche arbeitslos (betriebsbedingt), dann hat er mich wieder für 7 Monate eingestellt, weil wieder Aufträge da waren und im letzten April wieder gekündigt mangels Aufträge.

da
hier ggf. ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt (zwei
Betriebe von 2 Inhabern werden fusioniert?).

Wenn der neue Betrieb mehr als 5 bzw. 10 Mitarbeiter hat, kann
das hier der Fall sein. Dazu müsste man aber mehr Details
kennen.

Also, wie oben genannt die Arbeitszeiten von mir.
Der neue Betrieb fusioniert aus zwei Firmen. Firma 1 hat 6 Mitarbeiter, Firma zwei derzeit 2, werden also ohne mich 8 Leute, mit mir dann neun insgesamt in der neuen Firma.

Was kann ich mir da an Zeiten anrechnen lassen und hab ich gesetzl. Anspruch drauf oder ist das nur Verhandlungssache?
Wie schauts dann mit der Probezeit aus?
Selbst nach der einen Woche arbeitslos, hab ich nicht wieder die Probezeit (beim alten Chef) machen müssen, sondern bin zum gleichen Gehalt mit den gleichen Vertragsangelegenheiten (Standard) eingestellt worden.

Danke für jede nähere Info.

Gruß,
mipiace

Hallo,

mich würde mal interessieren, was eigentlich eine 4-wöchige
Probezeit bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist eigentlich noch
für Sinn macht.

Ist diese 4wöchige Küfrist auch im Vertrag für den Zeitraum der Probezeit vereinbart?

Wenn nein, dürfte die gesetzliche Küfrist von 2 Wochen gelten, soweit tarifvertraglich dem nichts entgegensteht.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html
(Absatz 3!)

Wenn ja, ist es immer noch kürzer als 4 Wochen zum 15. oder Monatsende und somit zulässig.

meine Exfirma hatte mir betriebsbedingt gekündigt,

Wann?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

allein durch die Vereinbarung einer Probezeit gibt es eine
kürzere Kündigungsfrist von 2 Wochen in dieser Probezeit, die
nicht im Vertrag geregelt sein muss, sondern sich aus dem
Gesetz selbst ergibt.

Hast du zufällig einen Gesetzeslink dafür?

Siehe Posting von LeoLo

Was in Deinem Fall viel interessanter ist, ist die Frage,
inwieweit die Zeiten aus dem alten Arbeitsverhältnis beim
neuen anzurechnen sind (Stichwort Wartezeit § 1 KSchG),

das verstehe ich nicht ganz mit der Wartezeit?

Beim alten Arbeitgeber habe ich 1 Jahr gearbeitet, dann 1
Woche arbeitslos (betriebsbedingt), dann hat er mich wieder
für 7 Monate eingestellt, weil wieder Aufträge da waren und im
letzten April wieder gekündigt mangels Aufträge.

Da die Unterbrechung sehr kurz war, würden Gerichte das eine Jahr und die 7 Monate zusammenrechnen. Allerdings ist die jetzige Unterbrechung so groß (über 4 Monate) und auch durch den neuen Betrieb kein Zusammenhang der Beschäftigungen anzunehmen, dass jetzt die Wartezeit von neuem beginnt. Das kann aber dahinstehen, da in dem neuen Betrieb jedenfalls für Dich kein Kündigungsschutz besteht, weil ein Kleinbetrieb vorliegt. Genaues findest Du hier: http://dejure.org/gesetze/KSchG/23.html

da
hier ggf. ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt (zwei
Betriebe von 2 Inhabern werden fusioniert?).

Wenn der neue Betrieb mehr als 5 bzw. 10 Mitarbeiter hat, kann
das hier der Fall sein. Dazu müsste man aber mehr Details
kennen.

Also, wie oben genannt die Arbeitszeiten von mir.
Der neue Betrieb fusioniert aus zwei Firmen. Firma 1 hat 6
Mitarbeiter, Firma zwei derzeit 2, werden also ohne mich 8
Leute, mit mir dann neun insgesamt in der neuen Firma.

Was kann ich mir da an Zeiten anrechnen lassen und hab ich
gesetzl. Anspruch drauf oder ist das nur Verhandlungssache?
Wie schauts dann mit der Probezeit aus?
Selbst nach der einen Woche arbeitslos, hab ich nicht wieder
die Probezeit (beim alten Chef) machen müssen, sondern bin zum
gleichen Gehalt mit den gleichen Vertragsangelegenheiten
(Standard) eingestellt worden.

Das ist in Deinem Fall nur Verhandlungssache, Anspruch nein.

Danke für jede nähere Info.

Gruß,
mipiace