In einem Arbeitsvertrag steht: „Während der Probezeit kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden.“ Was heisst das ?
Die Probezeit beträgt 6 Monate, der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.
Der Urlaub wird im Vertrag garnicht erwähnt. Ist das bei kommunalen Arbeitgebern nicht üblich ?
Danke für die Antworten !
In einem Arbeitsvertrag steht: „Während der Probezeit kann der
Vertrag ordentlich gekündigt werden.“ Was heisst das ?
Dieser Satz ist nicht notwendig, da der Arbeitgeber während der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen darf.
Die Probezeit beträgt 6 Monate
Nach 6 Monaten greift sowieso automatisch das Kündigungsschutzgesetz
der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet
Nach einem Jahr ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Der Urlaub wird im Vertrag garnicht erwähnt.
Dann steht der gesetzliche Urlaubsanspruch zu.
=HALLO()
Der Urlaub wird im Vertrag garnicht erwähnt.
Dann steht der gesetzliche Urlaubsanspruch zu.
naja… bei einem Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst wohl eher der Tarifurlaub.
=TSCHÜSS()
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Dieser Satz ist nicht notwendig, da der Arbeitgeber während
der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen darf.
Das ist falsch, denn:
der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet
…und befristete Arbeitsverträge sind ordentlich nur kündbar, wenn das vereinbart ist.
§ 15 Abs. 3 TzBfG
Der Urlaub wird im Vertrag garnicht erwähnt.
Dann steht der gesetzliche Urlaubsanspruch zu.
Oder vielleicht doch der Urlaub, der im entsprechenden MTV geregelt ist, was bei einem kommunalen Arbeitgeber nicht abwegig erscheint …
Gruß
Guido
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